Förderzusage des Bundes für den Breitbandausbau von Gewerbegebieten

11.12.2020

Der Projektträger ateneKOM in Berlin hat dem Landkreis Trier-Saarburg einen Bescheid über die Bewilligung einer Zuwendung des Bundes in vorläufiger Höhe von 1 Million Euro (50 Prozent-Förderung) für den Breitbandausbau in verschiedenen unterversorgten Gewerbegebieten übermittelt. Die Zuwendungsmittel werden aus dem Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt.

Mit den Fördermitteln sollen die Gewerbegebiete Gewerbepark Triwo und Gewerbegebiet Tarkett Pegulan in Konz, die Gewerbegebiete Kell am See 8, 9 und 10 sowie das Gewerbe- und Industriegebiet „In Grammert“ in Kell am See wie auch die Gewerbegebiete „Schlimmfuhren“ in Schweich, „Im Paesch“ in Longuich und „Auf Bowert“ in Bekond mit Breitbandanschlüssen versorgt werden.

Die über 70 Gewerbebetriebe in den genannten Gebieten sollen eine gigabitfähige Glasfaseranbindung bis in ihre Betriebsstätte erhalten.

Gigabitanschlüsse sind gerade in ländlichen Räumen für die Unternehmen ein entscheidender Standortfaktor für die Standortwahl und wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung. Mit der Breitbandförderung soll ein Anschluss insbesondere in den Gebieten erfolgen, in denen bisher kein marktgetriebener Ausbau stattgefunden hat.

Zu den geschätzten Ausbaubaukosten von rund 2 Millionen Euro wurde auch die Gewährung einer komplementären Landeszuwendung von 800.000 Euro beantragt, zu der jetzt vom Ministerium des Innern und für Sport die Bewilligung eingegangen ist. Der Landkreis Trier-Saarburg hat sich bereit erklärt, 100.000 Euro zur Finanzierung der nach Abzug der Förderung verbleibenden Projektkosten beizutragen. Die andere Hälfte des Eigenanteils in gleicher Höhe übernehmen die betroffenen Verbandsgemeinden Konz, Saarburg-Kell und Schweich an der Römischen Weinstrasse im Rahmen einer mit diesen abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist damit sichergestellt.

Die weiteren Umsetzungsschritte können damit vom Landkreis in Angriff genommen werden. Dabei geht es um die Durchführung eines Vergabeverfahrens und die Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebotes eines Telekommunikationsunternehmens, das mit dem Breitbandausbau beauftragt werden kann.

Förderzusage des Bundes für den Breitbandausbau von Gewerbegebieten