21.12.2020
Erreichbarkeit während des Lockdowns
Als Folge des Lockdowns und der Aufforderung, bis zum 10. Januar 2021 Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, schränkt auch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg einschließlich ihrer Nebenstellen ihre Öffnungszeiten ein.
Vom 28. bis 30. Dezember ist die Kreisverwaltung komplett für Publikum geschlossen. Dies gilt auch für die Nebenstellen in der Paulinstraße, Metternichstraße und Karl-Benz-Straße. Ab dem 4. Januar 2021 ist die Kreisverwaltung in dringenden und unaufschiebbaren Fällen erreichbar. Hierzu ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung per Mail oder Telefon notwendig. Einlass erhält in der Zeit von 9 bis 12 Uhr nur derjenige, der eine Terminvereinbarung nachweisen kann.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Verwaltungsanliegen nach Ende des Lockdowns zu erledigen oder telefonisch beziehungsweise per Mail anzufragen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de. Der Lockdown sollte nicht für Behördenbesuche genutzt werden, sofern diese nicht wirklich dringlich und unaufschiebbar sind. Dies gilt umso mehr, als auch in der Kreisverwaltung viele Mitarbeitende in den nächsten Wochen die Möglichkeit eines Heimarbeitsplatzes nutzen.