Umstrukturierung im Weinbau für das Pflanzjahr 2022

14.05.2021

Die unten genannten Antragsfristen gelten für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Standardmäßig sollte der erste Antragszeitraum gewählt werden, damit die Rodung mit Erlaubnis gleich nach der Ernte erfolgen kann. Der zweite Antragstermin sollte nur für im Spätjahr neu erworbene Flächen genutzt werden.

Antragszeitraum Frühjahr 2021:
03.05. – 31.05.2021
Antragszeitraum Herbst 2021:
01.09. – 30.09.2021

Es müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 gerodet werden sollen und eine Förderung durch Umstrukturierung geplant ist. Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen neu beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung neu bestockt werden sollen, sind im Teil 1 zu melden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Land-wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (wip.lwk-rlp.de) elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, auf jeder Seite zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorzulegen.

Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. Sie können dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.

Auf den beantragten Flächen darf bis zu einer Mitteilung der Kreisverwaltung keine Veränderung der Bewirtschaftungsform (z.B.: Rodung) erfolgen. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag).Bei Fragen zur Antragstellung helfen die zuständigen Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Eva Fischer, Tel.: 0651/715-414 oder Ralf Kopp, Telefon 0651/715-320, weiter.

Umstrukturierung im Weinbau für das Pflanzjahr 2022