25.05.2021
Weitere Lockerungen gelten ab Donnerstag
Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Trier-Saarburg laut den Zahlen des Robert-Koch-Institutes am fünften Werktag in Folge unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Daher können ab diesem Donnerstag laut der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen in Kraft treten.
Unter anderem ist die kontaktlose Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Freien in Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich einer Trainingsleitung zulässig, wobei vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden. Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist in Gruppen bis zu zehn Personen sowie einer Lehrperson im Freien zulässig. Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist ebenfalls in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie einer leitenden Person im Freien zulässig. Dabei gilt während des gesamten Unterrichts- und Probenbetriebs das Abstandsgebot.
Kulturelle Veranstaltungen können unter Auflagen wieder vor Publikum stattfinden. Es gilt unter anderem eine Testpflicht. Die Öffnung der Innengastronomie ist wieder möglich mit Abstand, negativem Test und Maskenpflicht bis zum Platz.
Der vollständige Text der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung findet sich hier.