Ernteversicherungen im Weinsektor jetzt beantragen

21.06.2021

Das Land Rheinland-Pfalz fördert von diesem Jahr an Mehrgefahrenversicherungen im Weinbau. Die Anträge können nun gestellt werden.

Rheinland-Pfalz wird die Mehrgefahrenversicherungen gegen Schäden durch Hagel und Frost mit Mitteln aus dem Nationalen Stützungsprogramm fördern. Winzer, die das Ernterisiko durch den Abschluss einer kombinierten Hagel-/Frostversicherung für ihre Ertragsrebflächen mindern wollen, können aus dem EU-Programm einen Prämienzuschuss erhalten. Die Höhe der Unterstützung beläuft sich auf 50 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie, jedoch höchstens 200 Euro je Hektar und Jahr.

Bezuschusst werden Prämienzahlungen für Mehrgefahrenversicherungen gegen die Risiken Hagel und Frost, die bis spätestens 30. Juni erfolgt sind. Hat ein Erzeuger seine Flächen bei mehreren Versicherungsunternehmen gegen diese Schäden versichert, ist für jedes Versicherungsunternehmen ein eigener Antrag einzureichen. Es ist jedoch zu beachten, dass dieselbe Bewirtschaftungseinheit nur bei einem Versicherungsunternehmen gegen die beiden Risiken versichert sein darf.

Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag werden nicht gewährt. Die Anträge auf Unterstützung sind bis spätestens 30. Juni 2021 zusammen mit den Nachweisen bei den Kreisverwaltungen einzureichen.

Antragsteller können das Versicherungsunternehmen, bei dem der Vertrag besteht, zur elektronischen Übermittlung der erforderlichen Nachweise bevollmächtigen. Die Daten können dann in die Landwirtschaftliche Datenbank eingespielt werden und stehen den Mitarbeitenden der Kreisverwaltungen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Dies spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bittet die Antragsteller daher, diesen Service der Versicherungsunternehmen nach Möglichkeit anzunehmen. In diesem Fall muss der Antragsteller nur das Antragsformular an die Kreisverwaltung übersenden, die papierhafte Vorlage von Nachweisen wie Versicherungsvertrag und Zahlungsbelegen entfällt. Das Versicherungsunternehmen benötigt eine Kopie des Antragsformulars um die elektronische Übermittlung der Vertrags- bzw. Antragsdaten durchführen zu können.

Bei Fragen zur Antragstellung helfen bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Eva Fischer, Tel.: 0651/715-414 oder Ralf Kopp, Telefon 0651/715-320 weiter.

Nähere Informationen und Erläuterungen zum Verfahren (Antragsformular sowie Merkblatt zum Download) finden sich unter https://s.rlp.de/mehrgefahren

Ernteversicherungen im Weinsektor jetzt beantragen