29.09.2021
Briefwahlunterlagen können beantragt werden
Nachdem im ersten Wahlgang vergangenen Sonntag keiner der fünf Bewerberinnen und Bewerber um das Landratsamt für den Kreis Trier-Saarburg die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat, wird es zu einer Stichwahl am Sonntag, 10. Oktober kommen.
Die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen werden dann erneut gegeneinander antreten. Es sind Stefan Metzdorf (SPD), der den ersten Wahlgang mit 32,37 Prozent gewann und Amtsinhaber Landrat Günther Schartz (CDU), der knapp dahinter bei 31,30 Prozent der Stimmen landete.
Bei der Stichwahl ist neben der Stimmabgabe in den Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr wiederum auch eine Briefwahl möglich. Wer mit der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl am 26. September für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt hatte, erhält ohne erneuten Antrag die Briefwahlunterlagen zugesendet.
Die Briefwahlunterlagen können außerdem noch bis Freitag, den 8. Oktober 2021, 18 Uhr, bei den Verbandsgemeinden beantragt werden.
Wer Briefwahl beantragt, sollte nach Erhalt der Unterlagen die beigefügten Anleitungen genau beachten. Der Stimmzettel und die eidesstattliche Erklärung dürfen nicht gemeinsam in einen Umschlag gesteckt werden. Dies verletzt das Wahlgeheimnis und führt dazu, dass die Stimmabgabe ungültig ist. Der Wahlbrief muss rechtzeitig zurückgesendet werden. Alternativ kann er auch am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden.