Finanzhilfen für geschädigte Flächen

04.10.2021

Zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und Hochwassers im Juli 2021 können ab sofort Anträge auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen für geschädigte Flächen gestellt werden.

Für Anträge zu Flächenschäden sind die Kreisverwaltungen zentrale Ansprechpartner. Für alle anderen Schäden (Gebäude, Maschinen und Geräte), die Landwirte und Winzer infolge der Flutkatastrophe erlitten haben, ist das DLR Mosel zuständig.

Antragsberechtigt sind Antragssteller: innen als Eigentümer:in oder sonstige dingliche Nutzungsberechtigte, Besitzer oder Pächter landwirtschaftlicher Flächen für ein landwirtschaftliches Unternehmen als natürliche bzw. juristische Person oder als Personengesellschaft. Ebenso sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts antragsberechtigt, wenn sie landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften.

Bei landwirtschaftlichen Flächen können die folgenden Schäden geltend gemacht werden:

  • Kostenausgleich für den Einkommensverlust aufgrund von Ernteausfall auf Ackerland, Grünland, Rebflächen, Obstflächen, Hopfenflächen
  • Beräumung der Produktionsflächen, d.h. die Kosten, die für die Entsorgung von Schlamm, Geröll, Müll anfallen
  • Wiederherstellungsaufwendungen für den Wiederaufbau der Flächen, um eine landwirtschaftliche/weinbauliche Nutzung wieder zu ermöglichen

Die geschädigten Flächen müssen im Antrag mit Gemarkung, Flur, Flurstücknummer aufgeführt werden. Dabei sind für die zuvor genannten Teilbereiche (Einkommensverlust, Entsorgung und Wiederherstellung) jeweils die betroffene Flächengröße anzugeben. Die Schäden sind in der Regel förderfähig, wenn diese im Unternehmen die Summe von 5.000 Euro überschreiten.

Die Förderung beträgt im Regelfall 80 Prozent der Kosten, die als Pauschale errechnet wurden. In besonderen Fällen kann die Förderung auch nach eingehender Prüfung im Einzelfall bis zu 100 Prozent betragen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Zu beachten ist, dass Versicherungsleistungen, sonstige Ausgleichszahlungen für Schäden und bereits erhaltene Soforthilfen auf die Förderung angerechnet werden.

Die Dokumente (Antragsvordruck mit Anlage, Merkblatt, Fragen und Antworten zu den Finanzhilfen) zur Beantragung der Finanzhilfen für geschädigte Flächen sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de/unwetter abrufbar. Die Anträge sind in Papierform bis spätestens am 30. Juni 2023 einzureichen. Für Fragen steht bei der Kreisverwaltung Frank Baustert, telefonisch unter 0651-715-116 oder per E-Mail an agrarfoerderung [at] trier-saarburg [dot] de zur Verfügung.

Finanzhilfen für geschädigte Flächen