Umstrukturierung im Weinbau – Antragsverfahren Teil 2

05.01.2021

Seit letzten Montag können Anträge (Teil 2) für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2022.

Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2022 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist nicht mehr möglich.

Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte, ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.

Die Antragsformulare und die Richtlinie werden nicht mehr in Papierform bei der Kreisverwaltung vorgehalten. Diese sind nur noch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz unter www.mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung verfügbar. Sie können dort ausgedruckt und zur Antragstellung genutzt werden. Die Richtlinie für das Antragsverfahren Teil 2, Pflanzung 2022, beinhaltet alle relevanten Fördervoraussetzungen, -maßnahmen und -sätze sowie eine Anleitung zum Ausfüllen des Antrags und der Fertigstellung sowie eine Checkliste zum Antrag für den Antragsteller.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Land-wirtschaftskammer RLP elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Dies erleichtert das Ausfüllen durch Fehlerhinweise. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, auf jeder Seite zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorzulegen.

Bei Fragen zur Antragstellung stehen in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Eva Fischer (0651-715-414) und Ralf Kopp, Telefon (0651-715-320) zur Verfügung.

Umstrukturierung im Weinbau – Antragsverfahren Teil 2