22.03.2022
3G entfällt / Maskenpflicht bleibt bestehen
Aufgrund der Lockerungen im Infektionsschutzgesetz, die seit vergangenen Montag in Kraft sind, lockert auch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg ihre Besucherregelungen.
Für Bürgerinnen und Bürger gilt ab sofort, dass sie bei Besuch der Kreisverwaltung keinen 3-G-Nachweis mehr erbringen müssen. Die Maskenpflicht bleibt generell bestehen.
Das Bürgerbüro weitet ab dem 4. April seine Öffnungszeiten aus. Bürgerinnen und Bürger können dann von 8 bis 12 Uhr mit und ohne Termin vorbeikommen. Zusätzlich wird das Büro am Dienstag von 14 bis 16 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Für diese Nachmittage müssen jedoch weiterhin Termine vereinbart werden.
Besuch von Fachämtern mit Termin
Außerdem gilt, dass ein Termin beim Besuch in den Fachämtern der Kreisverwaltung vereinbart werden muss. Diese sind grundsätzlich montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.