Schülerbeförderung: Anträge stellen

20.04.2022

Die Anträge auf Übernahme der Schülerfahrtkosten (für Schulanfänger, Schul- bzw. Wohnortwechsler) für das Schuljahr 2022/2023 sind online auf der kreiseigenen Homepage unter www.trier-saarburg.de von der/den jeweiligen Personensorgeberechtigte(n) zu stellen. Dabei ergeben sich die folgenden Schritte:

  • Online-Antrag auswählen und bearbeiten (Hier geht es zu den Anträgen)
  • den jeweiligen Antrag anklicken, ausfüllen und dann versenden
  • der/die Absender/in erhält eine Mail mit der Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist

Ein Antrag ist nur bei einer verbindlichen Schulplatzzusage im Rahmen eines Neueintritts in eine Grundschule oder weiterführende Schule bzw. bei Schul- oder Wohnortwechsel der Schülerin oder des Schülers zu stellen. Die Übernahme von Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Sekundarstufe II (Klassenstufen 11 bis 13) der Gymnasien sowie der Berufsbildenden Vollzeitschulen für die Bildungsgänge Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule und Berufliches Gymnasium im Schuljahr 2022/2023 ist einkommensabhängig.

Für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen I und II sowie des Berufsvorbereitungsjahres werden Schülerfahrkosten auf Antrag einkommensunabhängig übernommen.

Anträge für das Schuljahr 2022/2023 sind bis zum 30. April online zu stellen. Bei später gestellten Anträgen ist nicht gewährleistet, dass die Schüler:innen rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres im Besitz der für die Nutzung der jeweiligen Verkehrsmittel erforderlichen Fahrkarten sind.

Ansprechpartnerinnen sind Alexandra Brosche, Tel. 0651-715409, und Angela Schneider, 0651-715408, Email: schuelerbefoerderung [at] trier-saarburg [dot] de

Schülerbeförderung: Anträge stellen