11.05.2022
Zufällig ausgewählte Haushalte werden befragt / Rund 120 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte
Ab der kommenden Woche werden ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg für den Zensus 2022 befragt. Stichtag ist der 15. Mai. Beim Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite, registergestützte Bevölkerungszählung, die mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Es ist die erste umfassende Bevölkerungserhebung seit 2011. Der jetzige Zensus war eigentlich schon für 2021 geplant, wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. Die Personen, die befragt werden, wurden per Zufallsermittlung vom Statistischen Landesamt ausgewählt.
Stichtag 15. Mai
Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister. Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden sowohl an Privatanschriften als auch in Wohnheimen (wie zum Beispiel in Studierendenwohnheimen) sowie Gemeinschaftsunterkünften (wie Alten- und Pflegeheime) die dort zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, wohnenden Personen erfasst.
Auf diesen Grundlagen werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die zur Befragung ausgewählten Personen aus rund 1600 Anschriften in der Stadt Trier und 4100 Anschriften im Landkreis Trier-Saarburg besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.
Ankündigungsschreiben
Die Befragungen starten in der nächsten Woche und dauern voraussichtlich bis August. Bereits ab dieser Woche werden die ersten Ankündigungsschreiben mit einem Terminvorschlag für das Interview an die ausgewählten Haushalte verteilt. Die Termine müssen nicht bestätigt werden. Wer sich aber zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub befindet oder aus anderen Gründen verhindert ist, sollte den jeweils zuständigen Erhebungsbeauftragten kontaktieren, um einen anderen Termin zu vereinbaren. Wenn beim ersten Termin niemand angetroffen wird, verschicken die Erhebungsbeauftragten ein zweites Ankündigungsschreiben mit einem weiteren Terminvorschlag.
Planungsrelevante Informationen
Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die Zensusergebnisse haben insoweit deutliche Auswirkungen auf die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg. Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar.
Befragung in wenigen Minuten
Die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg führen die vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurden sowohl in der Stadt- als auch in der Kreisverwaltung eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden einige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten sie die Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.
Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden in Trier rund 100 und im Landkreis Trier-Saarburg rund 120 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewer nicht notwendig. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von den Zensus-Erhebungsstellen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg und der Stadt Trier sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Erhebungsbeauftragten kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als von der Stadt Trier oder dem Landkreis Trier-Saarburg beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen.
Die Erhebungsstellen der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg warnen in diesem Zusammenhang vor der Gefahr von „Trittbrettfahrern“. Die Vor-Ort-Befragungen beginnen erst nach dem 15. Mai und die Auskunftspflichtigen erhalten im Vorfeld immer ein Ankündigungsschreiben. Die Erhebungsbeauftragten werden sich vor der Befragung immer unaufgefordert als solche ausweisen. Darüber hinaus werden sie keinesfalls nach Bankdaten oder persönlichen Passwörtern fragen. Falls nach einer Befragung dennoch Zweifel bestehen, bitten die Erhebungsstellen umgehend um Kontaktaufnahme unter zensus [dot] info [at] trier-saarburg [dot] de oder 0651/715-16009.
Daten werden anonymisiert
Die erhobenen Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte „Rückspielverbot“ ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zensus2022.de