12.05.2022
Für den Teil 1 des Antragsverfahrens zur „Umstrukturierung im Weinbau für das Pflanzjahr 2023“ ist der Antragszeitraum vom 2. bis 31. Mai 2022 festgelegt. Der Antragszeitraum im Herbst entfällt.
Es müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2022 oder im Frühjahr 2023 gerodet werden sollen und eine Förderung durch Umstrukturierung geplant ist. Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen neu beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung neu be-stockt werden sollen, sind im Teil 1 zu melden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.Für Pflanzungen ab 2023 werden die Maßnahmen „Anpassung der Zeilenbreite“ für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein und Mosel sowie „Pflanzung von „Halb- oder Hochstammreben“ in allen Anbaugebieten neu eingeführt. Dafür ist das Antragsver-fahren Teil 1 bereits ab 2022 zu ändern. Im Antrag Teil 1 muss nun verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss in 2023 spätestens zum 30. Juni 2023 (einzige Frist) erfolgt sein. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Land-wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (wip.lwk-rlp.de) elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, auf jeder Seite zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorzulegen.
Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. Sie können dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Auf den beantragten Flächen darf bis zu einer Mitteilung der Kreisverwaltung keine Veränderung der Bewirtschaftungsform (z.B.: Rodung) erfolgen. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im Oktober.
Bei Fragen zur Antragstellung stehenUmstrukturierung im Weinbau bei der Kreisverwaltung Eva Fischer, Tel.: 0651-715-414 und Ralf Kopp, Tel.: 0651-715-320 zur Verfügung.