15.06.2022
Kreisverwaltung informiert: Wie man sie erkennt und was man tun sollte
Aufgrund von Klimaveränderungen haben sich Eichenprozessionsspinner – sogenannte „Schadinsekten“ der Eiche – in den vergangenen Jahren stark verbreitet. Die Brennhaare der Raupe verursachen durch ein Nesselgift auch beim Menschen starken Juckreiz und Ausschlag. Zum Schutz kann es vorkommen, dass man entlang von Wanderwegen oder in den Ortsgemeinden abgesperrte Pfade oder Bänke rund um Eichen sieht. Der Fachbereich Baumkataster der Kreisverwaltung Trier-Saarburg informiert über die Merkmale von Eichenprozessionsspinnern und erklärt, was man tun kann, wenn man solche entdeckt.
Eichenprozessionsspinner sind graue Falter, die rund drei Zentimeter groß werden können und die von Ende Juli bis Anfang September nachts fliegen. Die Weibchen legen dabei ihre Eier ausschließlich im oberen Kronenbereich von Eichen ab. Im darauffolgenden Frühjahr schlüpfen die Raupen und durchlaufen sechs Entwicklungsstufen. Die stark behaarten Tiere sind zunächst gelblich-braun gefärbt, später nehmen sie eine bläulich-schwarze Färbung an. Sie sind maximal vier Zentimeter lang. Ab dem dritten Larvenstadium entwickeln die Raupen Brennhaare auf rötlichbraunen Feldern auf dem Körper und können dann die unangenehmen Reaktionen beim Menschen hervorrufen.
Häufig werden Gespinnstmotten mit Eichenprozessionsspinnern verwechselt. Die Gespinnstmotten sind eher hell bis gelb-grün gefärbt und tragen markante schwarze Punkte. Außerdem fehlen ihnen die langen Härchen. Die Nester der Gespinnstmotte bestehen aber ebenfalls aus weißen dünnen Fäden. Die Motte spinnt allerdings häufig die Blätter ein, um diese zu fressen.
Eichenprozessionsspinner ernähren sich von Eichenblättern und können bei starkem Befall die Bäume fast kahl zurücklassen. Abends wandern die Tiere in einer Art „Prozession“ aus ihrem Nest zur Nahrungsaufnahme immer weiter den Stamm hinab. Dieses Verhalten ist der Namensgeber der Eichenprozessionsspinner.
Sie bauen Nester, die aus feinen weißen Fäden bestehen und tarnen diese beispielsweise mit Blättern. Bei steigenden Temperaturen werden die Nester immer weiter den Stamm hinab angelegt. In besonders warmen Jahren können die Nester auch direkt im Bodenbereich der Bäume zu finden sein. Da sich die Tiere in den Nestern häuten und mit jeder Häutung mehr Brennhaare entwickeln enthalten die Nester eine sehr hohe Konzentration dieser Brennhaare.
Darum rät die Kreisverwaltung: Bürgerinnen und Bürger sollten beim Rasen mähen im direkten Umfeld von Eichen besonders achtsam sein. Im schlimmsten Fall können dadurch die Tiere oder ihre Nester getroffen und deren Brennhaare großflächig verteilt werden. Die Entfernung der Nester sollte Profis überlassen werden, da ansonsten die Gefahr besteht, die Brennhaare in der Umgebung zu verbreiten. Von eigenen Versuchen Nester zu entfernen zum Beispiel mit einem Wasserstrahl oder durch Abbrennen der Nester ist daher dringend abzuraten.
Um die Nester zu entfernen, gibt es verschiedene Möglichkeiten je nach Entwicklungsstufe der Raupen. Beispielsweise gibt es Bakterien, die auf den Eichenblättern verteilt werden können, und so über die Nahrung aufgenommen werden. Die Raupen versterben daran. Falls die Tiere allerdings schon Brennhaare entwickelt haben, müssen die Nester durch eine professionelle Firma entfernt werden, da das Gift auch nach dem Tod der Tiere schädlich bleibt.
Doch hier gilt die Verhältnismäßigkeit: Sind die Nester beispielweise mitten im Wald, wo nicht viele Menschen oder Tiere unterwegs sind, müssen diese nicht unbedingt entfernt werden. In stark frequentierten Bereichen kann zunächst mit Schildern auf die Gefahr hingewiesen und nötigenfalls abgesperrt werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein Nest entdecken, sollten dies aber unbedingt melden. Grundsätzlich gilt: Die Eigentümer:innen der Grundstücke, auf denen die befallene Eiche steht, sollte kontaktiert werden.
Die Kreisverwaltung organisiert auf den kreiseigenen Flächen die Überwachung und Bekämpfung der Insekten in enger Zusammenarbeit mit Fachfirmen. Werden beispielsweise Nester auf dem Gelände kreiseigener Schulen entdeckt, wird in Abstimmung mit der Bildungseinrichtung entschieden, wie im konkreten Fall gehandelt werden muss.