Die Bücher aus der Schulbuchausleihe aus dem zu Ende gehenden Schuljahr 2021/2022 müssen von den Schüler:innen zum Schuljahresende zurückgegeben werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bücher – wie zum Beispiel das Biologiebuch – im darauffolgenden Schuljahr nochmals an die gleichen Schüler:innen ausgeliehen werden. Über die Rückgabetermine informieren die einzelnen Schulen.
Die Schüler:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte werden gebeten, die Exemplarbarcodes (nicht nur ISBN) auf der Rückseite der Bücher mit den Exemplarbarcodes des Rückgabescheines zu vergleichen.
Die Abteilung Schulen und Bildung in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass die Rückgabe spätestens bis Ende der kommenden Woche am 22. Juli 2022 (Freitag vor Beginn der Ferien) erfolgt sein muss. Ist ein ausgeliehenes Schulbuch beschädigt oder wird es nicht innerhalb der genannten Frist zurückgegeben, so besteht für die Jugendlichen beziehungsweise für deren Eltern Schadensersatzpflicht.