02.08.2022
Im Zuge der Grundsteuerreform wird Privateigentum in Deutschland neu bewertet. Darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen. Geschäfts- und Mitwohnungsgrundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe – ein Mammutprojekt, das allein in Rheinland-Pfalz etwa 2,5 Millionen Haushalte betrifft. Da die derzeitige Abfrage insbesondere ältere Menschen vor Herausforderungen stellt, informiert der Seniorenbeirat zum Hintergrund und dem Vorgehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Darum ist eine Neuregelung nötig, die nach einer Übergangszeit ab dem 1. Januar 2025 gilt.
Wer muss eine Erklärung abgeben und in welcher Form?
Betroffen sind alle Personen mit Grundbesitz. Aus diesem Grund haben viele Häuser- und Grundstücksbesitzer in diesen Tagen Post vom Finanzamt bekommen. Darin werden die Menschen aufgefordert, im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober dieses Jahres eine Feststellungserklärung auszufüllen und dem Finanzamt zu schicken. Auf Basis dieser Erklärung bewertet das Finanzamt den Grundbesitz neu, stellt einen Grundsteuerwert fest und erlässt einen Grundsteuermessbescheid, der ab 2025 in einen Grundsteuerbescheid nach reformiertem Recht einfließt.
Der Seniorenbeirat kritisiert, dass bereits der Einstieg in dieses Steuerreformprojekt mit Hürden und Hindernissen gespickt sei. Vor allem die Forderung, die Erklärungen elektronisch zu übermitteln und nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmen die Abgabe in Briefform zu gestatten, sorge bereits am Beginn der Reform für viel Verdruss. Diese Anordnung werde der Lebenswelt älterer Menschen oft nicht gerecht.
Hilfestellungen: Wo finde ich weitere Informationen?
Angesichts der Kritik am Zugang und Ausfüllen der Steuererklärung wird sich der Seniorenbeirat des Kreises in seiner nächsten Sitzung mit dieser Thematik beschäftigen und dazu einen Finanzexperten einladen, um mit ihm die aufgetretenen Schwierigkeiten zu diskutieren. Dabei sollen auch Wege erörtert werden, welche kurzfristigen Hilfen bei der Feststellungserklärung möglich sind und wie langfristig Verwaltungsvorgänge bürgernäher – und auch seniorengerechter – gestaltet werden können.
Der Seniorenbeirat hat folgende Quellen als erste Hilfestellung zusammengetragen:
- Vordrucke und allgemeine Informationen zur Feststellung des Grundsteuerwerts: www.fin-rlp.de/grundsteuer
- Zugang und Klickanleitung „Mein ELSTER“: www.fin-rlp.de/elster
- Online-Portal „Grundsteuerlotse“, für Standardfälle (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke): www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/
- Ausfüllhilfen für die neuen Grundsteuerformulare: www.chip.de/downloads/Ausfuellen-der-Grundsteuer-Formulare-auf-Mein-ELSTER-Benutzerhandbuch_184336363.html
- Grundbuchauszug beim Vermessungs- und Katasteramt anfordern; dies ist auch schriftlich oder persönlich bei der Servicestelle möglich: www.lvermgeo.rlp.de/de/service/vermessung-und-katasteraemter/
- Informationen zum Bodenrichtwert: www.boris.rlp.de
- Abgabe der Erklärung in Papierform: schriftlicher Antrag an das zuständige Finanzamt mit Begründung, dass insbesondere eine elektronische Datenübermittlung nicht möglich ist (z.B. fehlende technische Ausstattung, mangelnde Kenntnisse)
- Formen kostenbezogener Unterstützung: Software oder Steuerberatung
In Bitburg gibt es außerdem das Beratungsangebot „Donnerstag ist Grundsteuertag“. Bis zum Fristablauf am 31. Oktober gibt es zu der neuen Steuererklärung an verschiedenen Standorten im Eifelkreis Informationen und praktische Hilfen bei der Registrierung in Elster.