13.10.2022
Von Mai bis August liefen die Befragungen für den Zensus 2022. Ein kleiner Teil der bereits Befragten wird nun erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert. Diese Wiederholungsbefragung startet im Landkreis Trier-Saarburg am 15. Oktober und läuft rund einen Monat.
Landesweit betrifft dies etwa 15.600 zufällig ausgewählte Personen. Das entspricht rund vier Prozent der Befragten der Haushaltebefragung und der Wohnheimbefragung. Das persönliche Interview dauert nur fünf Minuten.
Die Wiederholungsbefragung ist EU-weit vorgeschrieben und dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse beim Zensus 2022 im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden.
Auskunftspflicht bei der Befragung
Die Interviewerinnen und Interviewer erfragen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und ob neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt wird. Wie bei der ersten Befragung besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht. Diese ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.
Termin wird wieder schriftlich angekündigt
Der Ablauf gleicht dem der ersten Befragung. Die Erhebungsbeauftragten des Zensus kündigen den ausgewählten Haushalten den persönlichen Termin für die Wiederholungsbefragung schriftlich an. Dabei werden andere Interviewerinnen und Interviewer wie bei der ersten Befragung in die Haushalte geschickt. Zum persönlichen Termin weisen sie sich wie bereits bei der Erstbefragung mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie einem Personalausweis aus. Die kurze Befragung kann ebenfalls an oder vor der Tür erledigt werden.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden sich auf www.zensus2022.de