21.12.2022
Erster Teil der Infoserie zur Gewässerunterhaltung
Wer im Uferbereich ein Grundstück hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranliegende haben ein Stück Natur vor der Haustür – damit aber auch eine besondere Verantwortung. Denn: Die Aufgabe der sogenannten „Gewässerunterhaltung“, die unter anderem sicherstellen soll, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben, teilen sich Kommunen und Eigentümer:innen der Grundstücke. Im ersten Teil der Informationsserie in den Kreis-Nachrichten geht es um die richtige Lagerung von Holz und Kompost.
Grundsätzlich gilt: Komposthaufen, Holzlager und Strohballen gehören nicht zu nah an ein Gewässer. Denn diese könnten bei Hochwasser mitgerissen werden und sich in den Flüssen und Bächen ablagern. Bei Engstellen wie beispielsweise Brücken kann es dazu führen, dass das Wasser dort nicht mehr abfließen kann und verstärkt über die Ufer tritt. Die Hochwasserschäden können dadurch massiv steigen.
Hinzu kommt, dass insbesondere in Komposthaufen viele Nährstoffe enthalten sind, die – wenn sie in Gewässer gelangen – zu einem starken Algenwachstum führen können. So kann das natürliche Ökosystem von Bach oder Fluss aus der Balance geraten.
Darum: Kleinere Brennholzstapel oder Kompost müssen mindestens fünf bis zehn Meter entfernt vom Gewässer gelagert werden. Im besten Fall sollten sie außerdem gegen Abschwemmen bei höheren Wasserständen gesichert sein. In Uferbereichen oder an Böschungen dürfen sie nicht abgelagert werden. Darum bittet die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung alle Gewässeranliegende darauf zu achten, diesen gesetzlichen Mindestabstand einzuhalten. Wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden, kann die Verwaltung ein Bußgeld verhängen. Größere Brennholzlager in Gewässernähe bedürfen einer wasserwirtschaftlichen Genehmigung. Mehr dazu in dem zweiten Teil der Informationsserie in der ersten Januarwoche.
Weitere Informationen bietet die Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung unter www.gfg-fortbildung.de
Mit der Informationsserie Gewässerunterhaltung zeigt die Untere Wasserbehörde, was Anlieger:innen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für ihr Gewässer tun können und erläutert gesetzliche Rechte und Pflichten. Für Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde unter wasserrecht [at] trier-saarburg [dot] de zur Verfügung.
Quelle: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH
Zeichnung: Loew design (2014)