Das neue Schuljahr kündigt sich an

Informationen über die Anmeldetermine der Bildungseinrichtungen in Trägerschaft des Kreises

Das neue Schuljahr 2023/24 kündigt sich an. In den kommenden Wochen laufen die Anmeldungen für die neuen Schülerinnen und Schüler. Hier eine Übersicht der Termine der Bildungseinrichtungen in Trägerschaft des Landkreises. Ausführliche Infos sowie die Anmeldeformulare finden sich auf der Homepage der jeweiligen Schule.

An der Realschule plus und Fachoberschule Konz erfolgt die Anmeldung für die 5. Klassen vom 30. Januar bis 17. Februar nach Terminvergabe. Informationen unter www.rsplus-konz.de oder telefonisch unter 06501- 94 70 11. Die Anmeldung für die 11. Jahrgangsstufe (Fachoberschule Informatik) ist ebenso vom 30. Januar bis 17. Februar möglich. Nach Vereinbarung werden Beratungsgespräche angeboten. Infos auf der Homepage, per E-Mail unter s_huebsch [at] rsp-konz [dot] de oder telefonisch unter 06501- 94 70 29.

Die Anmeldungen zur Klasse 5 an der Realschule plus Saarburg finden in Gesprächen am 10. Februar von 14 bis 17 Uhr und am 11. Februar von 9 bis 12 Uhr statt. Eltern, die ihr Kind anmelden möchten, können unter AnmeldungKlasse5 [at] rs-plus-saarburg [dot] de einen Termin vereinbaren (Tel. 06581-914030). Alle Infos finden sich auf der Homepage unter www.rs-plus-saarburg.de

An der Grund- und Realschule plus Waldrach (Ruwertalschule) können Anmeldetermine ab sofort über das Kontaktformular auf der Homepage oder telefonisch (06500/426) vereinbart werden. Weitere Infos gibt es unter www.ruwertalschule.de

An der Realschule plus Kell am See können die Termine zur Anmeldung ab sofort über ein Online-Buchungssystem unter www.schule-kell.de oder auch telefonisch vereinbart werden. Der Anmeldezeitraum läuft vom 30. Januar bis 28. Februar jeweils Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Termine unter Tel. 06589-330 oder sekretariat [at] schule-kell [dot] de zu vereinbaren. Weitere Informationen finden sich unter www.schule-kell.de

Die Anmeldungen an der IGS Hermeskeil erfolgen auch online. Auf der Homepage steht unter www.igshk.de ein Eingabeformular bereit. Zudem wird ein Anmeldeantrag zum Download bereitgestellt, der bis 1. Februar 2023 bei der Schule abgegeben werden muss. Alternativ ist auch eine persönliche Anmeldung möglich am 27. Januar (12.30 bis 14.30 Uhr) und 28. Januar (9 bis 14 Uhr) sowie am 30. Januar (7.30 bis 11 Uhr). Eine spätere Anmeldung ist nur bei noch vorhandenen Plätzen möglich.

Im Stefan-Andres-Schulzentrum mit gemeinsamer Orientierungstufe für das Gymnasium und die Realschule plus finden Anmeldegespräche vom 30. Januar bis zum 15. Februar sowie am 23./24. und 27./28. Februar statt. Im Vorfeld müssen Termine für Aufnahmegespräche über die Verwaltung (Tel. 06502-9978620) vereinbart werden. Auf der Homepage der Schule (www.sag-schweich.de) finden sich weitere Informationen. An der Realschule plus Schweich mit Fachoberschule in den beiden Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales sind Anmeldungen vom 1. Februar bis 3. März möglich. Die Anmeldung kann per Email (sekretariat [at] saz-schweich [dot] de) oder auf dem Postweg erfolgen. Eine persönliche Anmeldung ist nach Terminvergabe und am Tag der offenen Tür am 4. Februar möglich. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.saz-schweich.de, Tel. 06502-92540.

Das Gymnasium Hermeskeil nimmt die Anmeldungen für die 5. Klassen bis zum 17. Februar entgegen. Die Formulare und weitere Infos finden sich unter www.gymherm.de. Wer Hilfe bei der Anmeldung benötigt oder eine persönliche Beratung wünscht, kann einen Termin unter Tel. 06503-95 20 00 oder per Mail sek [at] gymherm [dot] de vereinbaren.

Am Gymnasium Konz sind die Anmeldungen nach telefonischer Vereinbarung unter 06501/9470-30 für die Klassenstufe 5 vom 1. bis 15. Februar möglich. Infos gibt es telefonisch bzw. unter www.gymnasium-konz.de. Für die Anmeldung zur Oberstufe ist vorab eine Beratung durch den MSS-Leiter notwendig; Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06501-9470-30.

Das Gymnasium Saarburg nimmt die Anmeldungen für die 5. Klassen bis zum 15. Februar entgegen. Informationen und das Anmeldeformular gibt es auf der Internetseite www.gymnasium-saarburg.de. Die Eltern erreichen die Schule telefonisch unter 06581-9173-0 oder per E-Mail an sekretariat [at] gymsab [dot] de

Die Berufsbildende Schule in Saarburg nimmt die Anmeldungen für alle Bildungsgänge vom 31. Januar bis zum 1. März und für die Fachschule für Altenpflegehilfe und die Pflegeschule bis zum 30. April entgegen. Infos und Anmeldeformulare unter www.bbs-saarburg.de, Tel. 06581-914050, E-Mail: sekretariat [at] bbs-saarburg [dot] de

Die Berufsbildende Schule Hermeskeil nimmt die Anmeldungen für alle Bildungsgänge vom 1. Februar bis zum 4. März und für die Fachschule für Altenpflegehilfe und die Pflegeschule bis zum 30. April von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr entgegen. Vom 16. bis 21. Februar ist die Schule geschlossen. Informationen und Anmeldeformulare finden sich unter www.bbs-saarburg.de.
Die Terminvereinbarung ist möglich unter Tel. 06503-980651, E-Mail: sekretariat [at] bbs-hermeskeil [dot] de

Das Balthasar-Neumann-Technikum Trier mit dem Technischen Gymnasium (Oberstufe) und der Fachschule für Technik, das sich ebenfalls in Trägerschaft des Landkreises befindet, bietet folgende Bürozeiten für Anmeldungen an: montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr. Informationen, Anmeldeformulare und Links zum Infoabend des Gymnasiums am 8. Februar finden sich im Internet unter www.bnt-trier.live. Der Informationsabend der Fachschule findet am 9. Februar ab 18 Uhr statt. Alle Informationen dazu finden sich auf der Internetseite www.bnt-trier.com. Allgemeinen Fragen können telefonisch (0651-918000) oder per Mail (buero [at] bnt-trier [dot] com) an das Sekretariat der Schule gerichtet werden.

Konstantinpreis: Jetzt abstimmen

24.01.2023

Landrat übernimmt Schirmherrschaft der diesjährigen Sportlerwahl

Zum 17. Mal wird in diesem Jahr die TV-Sportlerwahl – auch bekannt unter „Konstantinpreis“ organisiert. Der Ironman Club Trier und der Trierische Volksfreund zeichnen damit in Zusammenarbeit mit der Europäischen Sportakademie sowie den Sportkreisen der Stadt Trier, Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel heraus­ragende Athletinnen und Athleten aus der Region aus.

Landrat Stefan Metzdorf, der in diesem Jahr die Schirmherrschaft übernommen hat, ruft nun gemeinsam mit den Organisatoren die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an der Wahl zu beteiligen. „Sport ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Neben den Erfolgen  der Sportlerinnen und Sportler zählt auch deren Vorbildfunktion“, so Metzdorf. Noch bis 8. Februar können Stimmen über die Internetseite des Trierischen Volksfreundes oder postalisch abgegeben werden. Die entsprechenden Flyer gibt es unter anderem im Foyer des Bürgerbüros der Kreisverwaltung am Willy-Brandt-Platz in Trier.

In insgesamt acht Kategorien kann aus jeweils fünf Finalisten ausgewählt werden. Ausgezeichnet werden die Sportlerin, der Sportler sowie die Mannschaft des Jahres 2022. Außerdem dürfen sich Nachwuchssportler:innen über Preise freuen. Daneben gibt es die Kategorien „Seniorensportler:in“ und „Trainer:in“ des Jahres.

Die Konstantinpreise werden im Rahmen der TV-Sportlerwahl-Gala Ende Februar verliehen.

Hier geht es zum Voting.

Online-Dienste zentral auf der Internetseite der Kreisverwaltung abrufbar

23.01.2023

Ende der vergangenen Woche hat die Kreisverwaltung ihre Homepage aktualisiert. Neben einer angepassten Optik erscheinen nun als neue Kategorien „Leistungen A-Z“ sowie „Online-Dienste“ auf der Startseite.

Über „Leistungen A-Z“ können sich Bürger:innen unmittelbar über Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden informieren. Diese Inhalte werden aus dem bereits öffentlich zugänglichen Informationsportal Bürger- und Informationsservice (BUS) des Landes Rheinland-Pfalz importiert. Dort findet sich neben einer Leistungsbeschreibung auch der Kontakt zu der jeweils zuständigen Behörde. Nicht selten findet man neben weiterführenden Informationen beispielsweise zum Bauantrag auch schon die Vorlagen der Antragsunterlagen.

Unter „Online-Dienste“ erscheinen ab sofort alle digital verfügbaren Verwaltungsleistungen wie beispielsweise der Antrag auf Elterngeld „ElterngeldDigital“ aber auch die Online-Terminvergabe. Nach und nach werden durch die Kreisverwaltung weitere Online-Dienste zur Verfügung gestellt.

Jugendliche sicher nach Hause bringen

20.01.2023

Jugend- und Sportstiftung der Sparkasse Trier unterstützt das Projekt „Jugendtaxi“ mit 5000 Euro

Wenn Jugendliche und junge Erwachsene abends nach einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Diskobesuch mit dem Auto nach Hause fahren, ist das Risiko von Verkehrsunfällen hoch. Um ihnen eine Alternative für den Heimweg zu bieten und sie mobiler zu machen, wird im Landkreis Trier-Saarburg sowie der Stadt Trier seit langem das Jugendtaxi angeboten.

Jugendliche und junge Erwachsene vom 16. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr können das Jugendtaxi zu einem vergünstigten Preis in Anspruch nehmen. Sie müssen in der Stadt Trier oder dem Landkreis Trier-Saarburg wohnen. An Wochenenden, den Nächten vor Feiertagen sowie an Karneval kann das Angebot genutzt werden.

Das Projekt fördert der Landkreis seit 2006 durch einen Zuschuss von zwei Euro pro Fahrt und Mitfahrer. Die Unterstützung der Jugend- und Sportstiftung der Sparkasse Trier in Höhe von 5000 Euro für das Jahr 2023 ermöglicht den ermäßigten Fahrpreis. In den Verbandsgemeinden Schweich, Konz, Ruwer und Hermeskeil gibt es eine zusätzliche Förderung von zwei Euro.

Um das Jugendtaxi nutzen zu können, muss vorab ein Formular unter www.trier-saarburg.de/ihr-anliegen/jugendtaxi/  heruntergeladen und ausgefüllt werden. Dabei werden nur Fahrten von öffentlichen Veranstaltungen nach Hause angerechnet. Bei den folgenden Taxiunternehmen kann das Jugendtaxi angefordert werden:

  • Taxi Gauer-Dahm GmbH & Co.KG, Tel. 0651/48048, 54290 Trier
  • Taxizentrale Trier eG, 0651/ 12 0 12, 54292 Trier
  • Taxi Druckenmüller, 06502/68 00, 54338 Schweich
  • Fahrservice Schuster, 06507/ 80 23 13, 54340 Leiwen
  • Mietwagen Gabi Kreusch, 06507/ 24 93, 54347 Neumagen-Dhron
  • Taxi Römer GmbH, 06503/13 33, 54411 Hermeskeil

Bei Rückfragen zu dem Angebot steht im Kreisjugendamt  als Ansprechpartnerin des Projektes Charlotte Beyer unter 0651-715-389 oder per E-Mail an jugendschutz [at] trier-saarburg [dot] de  zur Verfügung.

Baumpflege an Fluss und Bach

18.01.2023

Dritter Teil der Infoserie zur Gewässerunterhaltung

Wer im Uferbereich ein Grundstück hat, kann sich glücklich schätzen: Man hat ein Stück Natur vor der Haustür – damit aber auch eine besondere Verantwortung. Denn: Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung, die unter anderem sicherstellen soll, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben, teilen sich Kommunen und die Eigentümer:innen der Grundstücke.

Im dritten Teil der Informationsserie in den Kreis-Nachrichten geht es um die richtige Baumpflege.

Tierarten schützen

Die richtige Gehölzpflege – also beispielsweise von Bäumen oder Hecken – ist auch abseits von Gewässern wichtig. Sie muss grundsätzlich fachgerecht zwischen Oktober und Februar durchgeführt werden, damit sie nicht in die Brut- und Setzzeit von Vögeln und Amphibien fällt. Fachgerecht bedeutet, dass zum Beispiel auf glatte und schräge Schnittstellen sowie auf eine dem Alter des Baums gerechte Pflege geachtet wird. Zahlreiche Organisationen wie die Naturparks oder der Nabu Region Trier bieten hier regelmäßig Schulungen an. Wichtig ist auch, dass der Schutz von jeglichen Arten das ganze Jahr über beachtet werden muss.

In der Nähe von Flüssen und Bächen müssen die Eigentümer:innen der Grundstücke darauf achten, dass Bäume und andere Gehölze nur bis zur Böschungsoberkante und nur bis zu einem rechtlich festgesetzten Gewässerrandstreifen ohne Abstimmung mit dem Gewässerunterhaltspflichtigen zurückgeschnitten werden dürfen.

Grundsätzlich soll dadurch vermieden werden, dass abgeschnittene Äste und große Mengen Blattwerk in ein Gewässer gelangen.

Naturnahes Gewässer fördern

Gleichzeitig ist ein gewässerbegleitender Saum aus heimischen Bäumen und Gehölzen eines der Ziele des naturnahen Gewässers und sollte wo immer möglich erhalten und gefördert werden.

Kontakt:
Mit der Informationsserie Gewässerunterhaltung zeigt die Untere Wasserbehörde, was Anlieger:innen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für ihr Gewässer tun können und erläutert gesetzliche Rechte und Pflichten. Für Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde unter wasserrecht [at] trier-saarburg [dot] de zur Verfügung.

Weitere Informationen bietet die Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung unter www.gfg-fortbildung.de

Quelle: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH; Zeichnung: Loew design (2014)

Neues Schulhalbjahr an der Kreismusikschule beginnt

18.01.2022

Jetzt anmelden: Freie Unterrichtsplätze werden ab März neu besetzt

Die Kreismusikschule Trier-Saarburg steht allen Familien, Musikvereinen und Schulen als Partner seit mehr als 50 Jahren zur Seite und unterrichtet mit einem Lehrerkollegium von über 40 Musikpädagog:innen mehr als 1000 Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Orten des Kreises. Zum 1. März beginnt das neue Schulhalbjahr und alle interessierten Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben die Möglichkeit einen Unterrichtsplatz an der Musikschule zu buchen und sich anzumelden.

Für weitere Informationen steht die Musikschulleitung unter 0651 – 715 415 gerne zur Verfügung.

Von der Digitalisierung bis zum Mittagessen

Landrat Metzdorf hat alle kreiseigenen Schulen besucht / Bildungsstätten zukunftsgerecht aufstellen

Um sich einen Überblick zu verschaffen und auch um die Sicht von innen zu erhalten, hat Landrat Stefan Metzdorf in den vergangenen Monaten die insgesamt 16 Schulen in Trägerschaft des Kreises besucht. Neben Besichtigungen der Bildungseinrichtungen standen dabei Gespräche mit den Schulleitungen auf dem Programm. Zusammen mit den Fachleuten in der Kreisverwaltung wurden die Termine nun aufgearbeitet und Resümee gezogen. Vor allem geht es darum, die Schulen des Kreises auch in den derzeit herausfordernden Zeiten zu unterstützen, damit sie sich zukunftsgerecht aufstellen und ihren Bildungsauftrag möglichst optimal erfüllen können.

Als Träger ist der Kreis vor allem für die Gebäude und Ausstattungen der Schulen verantwortlich. In den Gesprächen ging es um die individuelle Situation der Bildungsstätten sowie um die Gestaltung des Schulalltags in all seinen Facetten. Thema war unter anderem die Digitalisierung, denn der digitale Umbau der Schulen ist im vollen Gange.

Entsprechend ist der Kreis derzeit stark bei der Organisation für den Betrieb der schulischen IT gefordert. „Wir stehen erst am Anfang einer Entwicklung, in der Schulträger und Länder gemeinsam Lösungen finden müssen, um einen best-möglichen IT-Betrieb sowie auch Support für die Schulen zu ermöglichen“, so Landrat Metzdorf. Er sieht den Kreis als Schulträger auf dem richtigen Weg. Gezeigt habe sich, dass ein guter interkommunaler Austausch und die IT-Zusammenarbeit – koordiniert durch das Bildungsbüro des Kreises – zum Vorteil der Schulen praktiziert werden.

Wichtig für eine gute Bildungsarbeit sind auch die räumlichen Bedingungen als äußere Voraussetzung, damit sich die Kinder und Jugendlichen ebenso wie die Lehrkräfte in den Schulgebäuden gut aufgehoben fühlen. An nahezu allen Schulen, die sich in Trägerschaft des Kreises befinden, sind größere und kleinere bauliche Maßnahmen geplant oder befinden sich bereits in der Umsetzung – dazu gehören Sanierungen, Erweiterungen sowie auch der Neubau von Schulgebäuden.

Eines der aktuell größten Projekte ist der Neubau des Integrativen Schulprojektes in Schweich mit der künftig kreiseigenen Frida-Kahlo-Förderschule und der Grundschule Schweich in Trägerschaft der Verbandsgemeinde. Besonders umfangreich ist auch die Sanierung des Schulzentrums in Konz mit der Realschule plus mit Fachoberschule und dem Gymnasium mit insgesamt 15 Einzelgebäuden. Planungen zum Neubau gibt es bei der Ruwertalschule in Waldrach. Um den Unterricht während der Bauphase regulär weiterlaufen lassen zu können, wird dafür zunächst eine Schule mit mobilen Räumen errichtet, in der die jetzige Schule 1:1 abgebildet sein wird.

Eine Erweiterung des Gebäudes ist bei der Realschule plus in Kell am See vorgesehen. In Vorbereitung befinden sich die Sanierung und Modernisierung des Schulzentrums Saarburg mit der Realschule plus und der Berufsbildenden Schule sowie mehrere Baumaßnahmen am Gymnasium Saarburg.

Der Kreis als Schulträger ist aber nicht nur für Bauprojekte in Millionenhöhe verantwortlich, sondern zum Beispiel auch für die Mittagsverpflegung zuständig, die an den Ganztagsschulen fester Bestandteil des Schulalltags ist und diesem eine feste Struktur gibt. Durch die Pandemie und die damit verbundenen Hygienevorgaben waren die Mittagessen stark eingeschränkt und konnten zeitweise nicht stattfinden. Nach Ausschreibungen und Neuvergaben an Caterer ist das Mittagessen im laufenden Schuljahr wieder regulär an den Start gegangen. Der Landrat hat sich auch darüber informiert und im Einzelfall in den Schulen am Essen teilgenommen.

Unter anderem hat der Landrat die Berufsbildende Schule in Hermeskeil besucht. Dabei hat er auch die Werkstatt der kreiseigenen Schule besichtigt, wo die Jugendlichen unterrichtet wurden.

Umstrukturierung im Weinbau

11.01.2023

Antragsverfahren Teil 2 Pflanzjahr 2023

Ab sofort können Anträge (Teil 2) für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2023.

Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Aufgrund des neuen GAP-Strategie-Planes wird die Abgabe der Fertigstellungsmeldung Teil 2 2023 nur bis zum 30. Juni 2023 möglich sein. Für später eingehende Meldungen kann keine Förderung gewährt werden.

Die Antragsformulare und die Richtlinie werden nicht mehr in Papierform bei der Kreisverwaltung vorgehalten. Diese sind nur noch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (www.mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) verfügbar. Sie können dort ausgedruckt und zur Antragstellung genutzt werden.

Die Richtlinie für das Antragsverfahren Teil 2, Pflanzung 2023, beinhaltet alle relevanten Fördervoraussetzungen, Fördermaßnahmen und -sätze sowie eine Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars und der Fertigstellung sowie eine Checkliste zum Antrag für den Antragsteller.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Dies erleichtert das Ausfüllen des Antrages durch Fehlerhinweise. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, auf jeder Seite zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorzulegen.

Bei Fragen zur Antragstellung stehen bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Eva Fischer, Tel.: 0651/715-414 und Ralf Kopp, Telefon 0651/715-320 zur Verfügung.

Online-Vortrag: Leistungen der Pflegeversicherung

11.01.2023

Für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, für die unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können. Für die Betroffenen und ihre Familien ist es angesichts der verschiedenen Angebote und eines komplizierten Leistungsrechts oft schwer, eine passgenaue Versorgung zu organisieren. Darum bietet der Pflegestützpunkt Hermeskeil/Kell am See in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Hermeskeil, dem Betreuungsverein der AWO Hermeskeil und den Pflegestützpunkten im Landkreis Trier-Saarburg einen zweiteiligen Online-Vortrag mit dem Thema „Leistungen der Pflegeversicherung“ an

Dieser findet statt am am 17. und 24. Januar jeweils um 18 Uhr. Es werden die verschiedenen Möglichkeiten einer häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen vorgestellt und erläutert, wie diese mit den Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden können. Anmelden können sich Interessierte per Email bei baerbel [dot] blesius [at] pflegestuetzpunkte-rlp [dot] de Weitere Infos unter Tel.: 06503-9522 751 oder -9522750.

Bauen an Fluss und Bach – was ist erlaubt?

05.01.2023

Zweiter Teil der Infoserie zur Gewässerunterhaltung

Wer im Uferbereich ein Grundstück hat, kann sich glücklich schätzen: Man hat ein Stück Natur vor der Haustür – damit aber auch eine besondere Verantwortung. Denn: Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung, die unter anderem sicherstellen soll, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben, teilen sich in der Regel Kommunen (Gewässerbett) und die Eigentümer:innen der Grundstücke (Uferbereich). Im zweiten Teil der Informationsserie in den Kreis-Nachrichten geht es um bauliche Anlagen in Gewässernähe.

Was sind bauliche Anlagen?

Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern sind im Sinne der Wassergesetze beispielsweise Hütten, Treppen, Ufermauern, Zäune, Brücken, Stege, Leitungen oder aber auch größere Brennholzlager. Ebenfalls gelten sämtliche Vorhaben, von denen Einwirkungen auf das Gewässer und seine Benutzung sowie Veränderungen der Bodenoberfläche ausgehen können, als Anlage.

Der Uferbereich eines jeden Gewässers soll möglichst von baulichen Anlagen verschont werden. Grundsätzlich müssen alle Anlagen, die Eigentümer:innen der Ufergrundstücke dennoch bauen oder betreiben wollen, von der Wasserbehörde genehmigt werden.

Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben unterscheiden sich nach der sogenannten „Ordnung“ des Gewässers. Bei einem Fließgewässer dritter Ordnung sind Anlagen im Bereich von zehn Metern ab der Uferkante genehmigungspflichtig. Bei Gewässern zweiter Ordnung – im Landkreis betrifft das die Flüsse Kleine Dhron, Kyll, Leuk, Riveris, Ruwer und Salm – sind es vierzig Meter. Im Rahmen der behördlichen Prüfung können jedoch größere Distanzen und Auflagen festgeschrieben oder die Zulassung aus Gründen des Hochwasserschutzes und der Abwehr negativer Auswirkungen versagt werden. Denn: Bauliche Anlagen an Bach und Fluss schränken die natürliche Entwicklung des Gewässers ein, können bei einem Hochwasser mitgerissen werden und den Abfluss des Wassers verhindern.

Werden Anlagen ohne eine wasserrechtliche Genehmigung errichtet, betrieben oder wesentlich verändert, so droht ein Bußgeld. Außerdem kann es sein, dass sie von den Eigentümer:innen wieder abgebaut werden müssen. Wichtig ist dabei auch, dass sie den Zugang zum Gewässer nicht behindern dürfen, damit beispielsweise eine Baumpflege ohne Hindernisse möglich ist. Dieses Thema wird im dritten Teil der Informationsserie aufgegriffen.

Mit der Informationsserie Gewässerunterhaltung zeigt die Untere Wasserbehörde, was Anlieger:innen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für ihr Gewässer tun können und erläutert gesetzliche Rechte und Pflichten. Für Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde unter wasserrecht [at] trier-saarburg [dot] de zur Verfügung. Weitere Informationen bietet die Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung unter www.gfg-fortbildung.de

Quelle: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH; Zeichnung: Loew design (2014)