Umstrukturierung im Weinbau

11.01.2023

Antragsverfahren Teil 2 Pflanzjahr 2023

Ab sofort können Anträge (Teil 2) für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2023.

Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Aufgrund des neuen GAP-Strategie-Planes wird die Abgabe der Fertigstellungsmeldung Teil 2 2023 nur bis zum 30. Juni 2023 möglich sein. Für später eingehende Meldungen kann keine Förderung gewährt werden.

Die Antragsformulare und die Richtlinie werden nicht mehr in Papierform bei der Kreisverwaltung vorgehalten. Diese sind nur noch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (www.mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) verfügbar. Sie können dort ausgedruckt und zur Antragstellung genutzt werden.

Die Richtlinie für das Antragsverfahren Teil 2, Pflanzung 2023, beinhaltet alle relevanten Fördervoraussetzungen, Fördermaßnahmen und -sätze sowie eine Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars und der Fertigstellung sowie eine Checkliste zum Antrag für den Antragsteller.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Dies erleichtert das Ausfüllen des Antrages durch Fehlerhinweise. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, auf jeder Seite zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorzulegen.

Bei Fragen zur Antragstellung stehen bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Eva Fischer, Tel.: 0651/715-414 und Ralf Kopp, Telefon 0651/715-320 zur Verfügung.

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