Baumpflege an Fluss und Bach

18.01.2023

Dritter Teil der Infoserie zur Gewässerunterhaltung

Wer im Uferbereich ein Grundstück hat, kann sich glücklich schätzen: Man hat ein Stück Natur vor der Haustür – damit aber auch eine besondere Verantwortung. Denn: Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung, die unter anderem sicherstellen soll, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben, teilen sich Kommunen und die Eigentümer:innen der Grundstücke.

Im dritten Teil der Informationsserie in den Kreis-Nachrichten geht es um die richtige Baumpflege.

Tierarten schützen

Die richtige Gehölzpflege – also beispielsweise von Bäumen oder Hecken – ist auch abseits von Gewässern wichtig. Sie muss grundsätzlich fachgerecht zwischen Oktober und Februar durchgeführt werden, damit sie nicht in die Brut- und Setzzeit von Vögeln und Amphibien fällt. Fachgerecht bedeutet, dass zum Beispiel auf glatte und schräge Schnittstellen sowie auf eine dem Alter des Baums gerechte Pflege geachtet wird. Zahlreiche Organisationen wie die Naturparks oder der Nabu Region Trier bieten hier regelmäßig Schulungen an. Wichtig ist auch, dass der Schutz von jeglichen Arten das ganze Jahr über beachtet werden muss.

In der Nähe von Flüssen und Bächen müssen die Eigentümer:innen der Grundstücke darauf achten, dass Bäume und andere Gehölze nur bis zur Böschungsoberkante und nur bis zu einem rechtlich festgesetzten Gewässerrandstreifen ohne Abstimmung mit dem Gewässerunterhaltspflichtigen zurückgeschnitten werden dürfen.

Grundsätzlich soll dadurch vermieden werden, dass abgeschnittene Äste und große Mengen Blattwerk in ein Gewässer gelangen.

Naturnahes Gewässer fördern

Gleichzeitig ist ein gewässerbegleitender Saum aus heimischen Bäumen und Gehölzen eines der Ziele des naturnahen Gewässers und sollte wo immer möglich erhalten und gefördert werden.

Kontakt:
Mit der Informationsserie Gewässerunterhaltung zeigt die Untere Wasserbehörde, was Anlieger:innen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für ihr Gewässer tun können und erläutert gesetzliche Rechte und Pflichten. Für Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde unter wasserrecht [at] trier-saarburg [dot] de zur Verfügung.

Weitere Informationen bietet die Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung unter www.gfg-fortbildung.de

Quelle: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH; Zeichnung: Loew design (2014)

Baumpflege an Fluss und Bach