02.02.2023
Vierter Teil der Infoserie zur Gewässerunterhaltung
Wer im Uferbereich ein Grundstück hat, hat eine besondere Verantwortung. Denn: Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung, die unter anderem sicherstellen soll, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben, teilen sich Kommunen für das Gewässerbett und die Eigentümer:innen der Grundstücke für den Uferbereich.
Im vierten Teil der Informationsserie in den Kreis-Nachrichten geht es um die richtige Abfallentsorgung.
Grundsätzlich gilt: Abfall gehört nicht in die Nähe von Gewässern, sondern muss an den dafür vorgesehenen Stellen wie beispielsweise Wertstoffhöfe oder Grünschnittsammelstellen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) entsorgt werden. Bei erhöhten Wasserständen besteht sonst die Gefahr, dass Abfall abgeschwemmt wird.
Ebenso können Schadstoffe aus den Abfällen in das Gewässer, aber auch in den Boden eingetragen werden. Außerdem steigt die Hochwassergefahr enorm, wenn Abfall, Hecken- und Baumschnitt oder andere Gegenstände in ein Fließgewässer gelangen.
Zu Abfällen zählen neben Hausmüll, Bauschutt, Grünschnitt oder Sondermüll auch Abwässer und Spritzmittelrückstände. Diese dürfen auf keinen Fall im oder am Gewässer entsorgt werden.
Kurzzeitig und in sachgerechter Weise dürfen Abfälle in ausreichendem Abstand zum Gewässer gelagert werden. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Abfälle schnellstmöglich richtig verwertet oder entsorgt werden.
Kontakt:
Mit der Informationsserie Gewässerunterhaltung zeigt die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung, was Anlieger:innen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für ihr Gewässer tun können und erläutert gesetzliche Rechte und Pflichten. Für Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde unter wasserrecht [at] trier-saarburg [dot] de zur Verfügung.
Weitere Informationen bietet die Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung unter www.gfg-fortbildung.de
Quelle: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH; Zeichnung: Loew design (2014)