Ufer gestalten – was ist erlaubt?

08.03.2023

Sechster Teil der Infoserie zur Gewässerunterhaltung

Wer im Uferbereich ein Grundstück hat, hat eine besondere Verantwortung. Denn: Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung, die unter anderem sicherstellen soll, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben, teilen sich Kommunen für das Gewässerbett und die Eigentümer:innen der Grundstücke für den Uferbereich. Im sechsten Teil der Informationsserie in den Kreis-Nachrichten geht es um die Ufergestaltung.

Hier eine Terrasse, da ein befestigtes Beet – die Gestaltung des eigenen Gartens ist für viele Menschen Hobby und Erholung zugleich. Bei Ufergrundstücken gilt aber weniger ist mehr. Denn ein naturnahes Ufer dient nicht nur der Natur, sondern schützt auch das eigene Grundstück gegen die Kraft des Wassers. Beispielsweise sichern Wurzeln heimischer Bäume oder Sträucher das Ufer gegen Abspülen oder Abrutschen und Flachwasserbereiche am Ufer des Gewässers dienen der biologischen Vielfalt.

Verboten ist es, Ufer mit Mauern, Treppen oder sonstigen Materialien zu befestigen. Auch Betonplatten, Bauschutt oder Ähnliches haben nichts in Gewässernähe zu suchen. Jede Befestigung oder Veränderung in Ufernähe beeinflusst die Dynamik eines Fließgewässers und kann negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung sowie die Lebensräume von Fischen, Kleinlebewesen und Wasservegetation haben. Kann das Wasser durch Uferbefestigungen, Betonschalen oder Treppen nicht mehr in seinem natürlichen Wasserbett abfließen, so steigt die Hochwassergefahr massiv an.

Darum gilt: Bei baulichen Veränderungen in Gewässernähe muss vorab unbedingt die Wasserbehörde kontaktiert werden.

Kontakt:
Mit der Informationsserie Gewässerunterhaltung zeigt die Untere Wasserbehörde, was Anlieger:innen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für ihr Gewässer tun können und erläutert gesetzliche Rechte und Pflichten. Für Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde unter wasserrecht [at] trier-saarburg [dot] de zur Verfügung. Weitere Informationen bietet die Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung unter www.gfg-fortbildung.de

Quelle: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH; Zeichnung: Loew design (2014)

Ufer gestalten – was ist erlaubt?