Erinnerung: Umstrukturierung von Rebflächen – Antragsverfahren Teil 1 2023

26.05.2023

Noch bis zum 31. Mai können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden.

Es müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 gerodet werden sollen und eine Förderung durch Umstrukturierung geplant ist. Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen neu beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung neu bestockt werden sollen, sind im Teil 1 zu melden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden. Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (wip.lwk-rlp.de) elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, auf jeder Seite zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorzulegen. Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. Sie können dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.

Neuerungen:

  • In der Flachlage werden spezielle Maßnahmen für pilzwiderstandsfähige Sorten (Maßnahme 16, 26, 36, 46) eingeführt. In allen anderen Maßnahmen wird die Pflanzung von pilzwiderstandsfähigen Sorten ebenfalls gefördert.
  • In den Maßnahmen flach und extensiv werden die Fördersätze geändert.

Das Merkblatt sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden!

Auf den beantragten Flächen darf bis zur Vorlage eines positiven Rodungsbescheides keine Veränderung vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Eva Fischer, Tel.: 0651/715-414 oder Ralf Kopp, Telefon 0651/715-320.

Erinnerung: Umstrukturierung von Rebflächen – Antragsverfahren Teil 1 2023