13.07.2023
Die Bücher aus der Schulbuchausleihe aus dem zu Ende gehenden Schuljahr 2022/2023 müssen von den Kindern und Jugendlichen in der Regel zum Schuljahresende zurückgegeben werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Bücher – wie zum Beispiel das Biologiebuch – im darauffolgenden Schuljahr weiter genutzt wird.
Über die Rückgabetermine informieren die einzelnen Schulen. Sollten die Schüler:innen beim Rückgabetermin verhindert sein (zum Beispiel Klassenfahrt, Wandertag, Krankheit) werden die Familien gebeten, sich um eine andere Rückgabemöglichkeit zu kümmern. Es ist notwendig, die Exemplarbarcodes (nicht nur ISBN) auf der Rückseite der Bücher mit den Barcodes des Rückgabescheines zu vergleichen.
Die für die Ausleihe zuständige Abteilung Schulen und Bildung in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass die Rückgabe spätestens bis Ende der nächsten Woche am 21. Juli 2023 (Freitag vor Beginn der Ferien) erfolgt sein muss.
Ist ein ausgeliehenes Schulbuch beschädigt oder wird es nicht innerhalb der genannten Frist zurückgegeben, so besteht eine Schadensersatzpflicht.