Umstrukturierung im Weinbau – Antragsverfahren Teil 2 Pflanzjahr 2024

16.01.2024

Ab sofort können Anträge (Teil 2) für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2024.

Diese Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Die Antragsformulare und die Richtlinie werden nicht mehr in Papierform bei der Kreisverwaltung vorgehalten. Diese sind nur noch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) verfügbar. Sie können dort ausgedruckt und zur Antragstellung genutzt werden.

Die Richtlinie für das Antragsverfahren Teil 2, Pflanzung 2024, beinhaltet alle relevanten Fördervoraussetzungen, Fördermaßnahmen und -sätze sowie eine Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars und der Fertigstellung sowie eine Checkliste zum Antrag für den Antragsteller.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Dies erleichtert das Ausfüllen des Antrages durch Fehlerhinweise. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, auf jeder Seite zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorzulegen.

Bei Fragen zur Antragstellung stehen bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Eva Fischer, Telefon.: 0651-715-414 und Ralf Kopp, Telefon 0651-715-320, zur Verfügung.

Umstrukturierung im Weinbau – Antragsverfahren Teil 2 Pflanzjahr 2024