Spaß und Abenteuer in den Osterferien

09.02.2024

Freie Plätze bei Angeboten der Erlebniswerkstatt Saar

Pünktlich zu den Osterferien startet die Ferienfreizeitensaison der Erlebniswerkstatt Saar. Der Kooperationspartner der Jugendpflege Trier-Saarburg bietet vielfältige Möglichkeiten für alle Altersstufen – gemeinsame Abenteuer und die Natur erkunden stehen im Mittelpunkt. In den Camps während den Osterferien sind noch Plätze frei.

Für „Freizeiten-Neulinge“, die das erste Mal für mehrere Tage ohne ihre Eltern wegfahren, eignet sich das Kidscamp. Es findet vom 25. bis 29. März in der Jugendbildungswerkstatt Kell am See statt und richtet sich an Kinder zwischen acht und elf Jahre. Gemeinsam Feuer machen, Stockbrot essen oder auf eine Nachtwanderung gehen stehen unter anderem auf dem Programm.

Das Erlebniscamp Wildnis richtet sich an Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren und ist für junge Menschen gedacht, die das Abenteuer in der freien Natur suchen. Es geht darum, Wildnis- und Outdoorerfahrungen zu sammeln, im Einklang mit der Natur zu leben und sich in dieser zurechtzufinden. Das Camp findet vom 24. bis 28. März in der Nähe von Reinsfeld statt.

Die Kosten für beide Angebote betragen jeweils 259 Euro. Dank der Unterstützung der Kreisjugendpflege zahlen Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Trier-Saarburg nur 181,30 Euro.

Auch für Grundschulkinder macht die Erlebniswerkstatt ein besonderes Angebot: Im Mini-Abenteuercamp vom 22. bis 24. März haben Kinder zwischen sechs und neun die Möglichkeit ein Ferienprogramm mit Übernachtung zu erleben. Im geschützten Rahmen können sie erste Erfahrungen mit einer erlebnispädagogischen Ferienfreizeit sammeln und Selbstvertrauen tanken. Das Angebot kostet 229 Euro.

Das kostenlose Vortreffen aller Freizeiten an Ostern findet am 25. Februar von 14 bis 16 Uhr an der Jugendbildungswerkstatt Kell am See statt.

Für alle Veranstaltungen können sich Interessierte bereits anmelden. Weitere Informationen unter www.erlebniswerkstatt-saar.de/angebote-fur-kinder-und-jugendliche/ferien-abenteuer/freizeiten-an-ostern

Bezahlbares und klimagerechtes Wohnen im Kreis

Die ISB fördert zwei Bauvorhaben in Welschbillig und Kenn / Landrat bedankt sich bei Beteiligten

06.02.2024

Für gleich zwei Bauherren im Landkreis Trier-Saarburg gab es diese Woche einen Grund zur Freude: Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Bauvorhaben in Welschbillig und Kenn mit zwei Darlehen von insgesamt mehr als 7 Millionen Euro. In einer Feierstunde überreichte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen gemeinsam mit ISB-Vorstandsmitglied Sandra Baumbach im Beisein von Landrat Stefan Metzdorf die Förderbescheide an die Bauherren.

In Welschbillig erhielten Helen und Felix Seher ein Darlehen in Höhe von rund 900.000 Euro sowie Tilgungszuschüsse von rund 400.000 Euro für den Neubau von vier Mietwohnungen. „Die Bauherren sind hier in Welschbillig in vorbildlicher Form unterwegs – vor allem, weil sie mit ihrem Projekt ein Angebot für Haushalte mit einem geringeren Einkommen schaffen. Danke für Ihr Engagement, das vor allem auch zur Stärkung unseres ländlichen Bereichs beiträgt“, sagte Landrat Stefan Metzdorf. Auch Verbandsbürgermeister Michael Holstein und Ortsbürgermeister Dieter Bretz freuten sich über die Förderung des Bauvorhabens.

Fokus auf Barrierefreiheit

Ein weiterer Förderbescheid ging im Beisein von Stefan Metzdorf und Ortsbürgermeister Burkhard Apsner an Hakan Yigit, den Vorstand der Wohnpark GbR, die 45 neue klimagerechte und bezahlbare Mietwohnungen in Kenn bauen wird. Insgesamt erhält die Wohnpark GbR ein Darlehen von rund 7,4 Millionen Euro sowie Tilgungszuschüsse von rund 3,1 Millionen Euro.

„Was wir jetzt bauen, wird nicht nur unser Wohnraum, sondern auch der für kommende Generationen sein“, so Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen. „Deshalb sind Bezahlbarkeit und Klimagerechtigkeit in unserer sozialen Wohnraumförderung wichtige Eckpfeiler. Dazu kommt noch die Barrierefreiheit, die beim Bauprojekt in Kenn eine wichtige Rolle spielt und von uns zusätzlich gefördert wird. Alle Wohnungen sind barrierefrei und tragen so ein Stück zur sozialen Teilhabe bei.“

Es freue ihn sehr, dass die ISB das Projekt fördere, äußerte sich Landrat Stefan Metzdorf. „Der Bedarf an erschwinglichen Wohnungen ist groß und entsprechend auch im Kreis Trier-Saarburg in der besonderen Situation durch die Grenzlage zu Luxemburg ein großes Thema“, fügte er hinzu. Die Wohnpark GbR bringe sich mit dem Neubau in Kenn passgenau ein. Das Darlehen der ISB sei ein Anreiz und trage dazu bei, die Wohnungen im ländlichen Raum zu bauen, so der Landrat. „Im Namen des Kreises danke ich allen Beteiligten für ihr Engagement in diesem Bereich.“

Fotos: Gleich zwei Förderbescheide konnten letzte Woche von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) an die Bauherren in Welschbillig (oben) und Kenn (unten) vergeben werden. Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen übergab die Bescheide in einer Feierstunde.

Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und betreuen

06.02.2024

13 Frauen schließen Weiterbildung zur Tagesmutter erfolgreich ab

Sie können in ihr neues Berufsleben starten: 13 Frauen haben den Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen der Jugendämter Trier-Saarburg und Trier erfolgreich abgeschlossen. Ende Januar konnten sie im feierlichen Rahmen in den Räumlichkeiten der katholischen Familienbildungsstätte in Trier ihre Zertifikate entgegennehmen.

Flexible Arbeitszeiten

Mit diesem Zertifikat können die Frauen nun den Schritt in die Selbstständigkeit gehen und eine eigene Kindertagespflege eröffnen. Bis zu fünf Kinder zwischen 0 und 14 Jahren dürfen sie künftig betreuen. Die Arbeitszeit können sie sich dabei flexibel einteilen – von den Kommunen werden keine Vorgaben gemacht. So soll der Beruf ideal mit der eigenen Lebenssituation zu vereinbaren sein.

Hinzu kommt auch eine finanzielle Unterstützung durch die Jugendämter: Diese sind verpflichtet den selbstständigen Kindertagespflegepersonen jeweils die Hälfte der geleisteten Zahlungen zur Renten- und Krankenversicherung zu erstatten.

Kurs bereitet auf Selbstständigkeit vor

Der Kurs umfasste insgesamt 300 Unterrichtsstunden sowie zwei Praktika. Kursinhalte waren unter anderem Erziehung und Förderung von Kindern, gesunde Ernährung, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, rechtliche Rahmenbedingungen sowie arbeitsrechtliche Themen.

Zusätzlich wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern beigebracht, wie sie ihre Selbstständigkeit planen und organisieren können – Themen sind beispielsweise Abrechnungen und Steuern oder Buchhaltung sind fester Bestandteil des Kurses.

Der Qualifizierungskurs findet in Kooperation der Jugendämter des Kreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier statt. Der Abschluss wird bundesweit anerkannt.

Neuer Kurs startet im Februar

Der Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege ist weiterhin groß. Um die Kindertagespflege weiter auszubauen, startet am 26.Februar 2024 bereits ein neuer Kurs. Hier sind noch Plätze frei.

Voraussetzungen für die Kursteilnahme sind mindestens ein Hauptschulabschluss sowie ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B2). Die Kosten betragen 240 Euro. Diese werden aber nach erfolgreichem Abschluss zur Hälfte erstattet, sobald die Person die Arbeit aufnimmt.

Interessierte Männer und Frauen können sich beim Jugendamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg informieren und zu dem Kurs anmelden. Für Fragen stehen die Fachberaterinnen Cindy Marzinkowski und Janine Louis telefonisch unter 0651/715–156 oder -374 sowie per E-Mail an kindertagespflege [at] trier-saarburg [dot] de zur Verfügung.

Der Qualifizierungskurs wird gefördert durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz.

Kreisverwaltung: Öffnungszeiten über Fastnacht

05.02.2024

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg bleibt an Rosenmontag, 12. Februar, geschlossen. An Weiberdonnerstag und Fastnachtsdienstag ist die Verwaltung bis 12 Uhr geöffnet. Nachmittags bleiben alle Gebäude geschlossen.

Betroffen sind alle Fachabteilungen sowie auch das Bürgerbüro im Haupthaus am Willy-Brandt-Platz, die Nebenstellen in der Metternichstraße sowie außerdem das Gesundheitsamt für den Landkreis und die Stadt Trier in der Paulinstraße. An allen anderen närrischen Tagen sind das Haus und seine Nebenstellen regulär geöffnet.

Fastnacht – Keine Auszeit für den Jugendschutz

05.02.024

Kreisjugendamt appelliert an Erwachsene, Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche

Die närrische Zeit ist in diesem Jahr wieder mit Feiern im Freundeskreis verbunden. Auch Ortsgemeinden oder Vereine laden mit Umzügen und Fastnachtsveranstaltungen die Besucherinnen und Besucher ein, ausgelassen zu feiern. Das Kreisjugendamt appelliert an alle Erwachsenen, Gewerbetreibenden und Jugendliche trotzdem den Jugendschutz zu gewährleisten. Auch an Fastnacht müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

„Jugendliche“ sind laut Gesetz alle Jungen und Mädchen, die mindestens 14 und noch nicht 18 Jahre alt ist. Alle unter 14 Jahre gelten als Kinder.

Vorgaben für Jugendliche

Jugendliche unter 16 dürfen nicht in die Disco gehen – das gilt auch für eine Karnevalsdisco oder eine öffentliche Karnevalsparty. Die zeitlichen Beschränkungen können gelockert werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird, der Kunst oder der sogenannten Brauchtumspflege dient: Kinder dürfen dann bis 22 Uhr bleiben, Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen.

Wenn die Eltern bei der Feier dabei sind, dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bis nach Mitternacht feiern. Die Verantwortung tragen dann die Eltern.

Ab 16 Jahren können Jugendliche auch ohne Eltern bis 24 Uhr Karneval feiern. Was Alkohol betrifft, gilt: Getränke wie Bier, Wein oder Viez sind ab 16 Jahren erlaubt. Branntwein- und branntweinhaltige Getränke oder Alkopops dürfen generell erst ab 18 Jahren getrunken werden. Rauchen – auch von E-Shishas und E-Zigaretten – ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet.

Aktiv im Karnevalsverein

Wenn Jugendliche aktiv bei einer Karnevalsveranstaltung mitwirken, gelten Ausnahmen. Hier gibt es eine Sondergenehmigung „aus Brauchtumsgründen“. Das bedeutet: Wenn beispielsweise ein Gardeauftritt erst um halb zwölf beginnt, dürfen Jugendliche ausnahmsweise bis zum Ende ihres Auftritts bleiben. Trotzdem sind die Eltern oder die Leitung der Garde dafür verantwortlich, dass die Jugendlichen anschließend sicher nach Hause kommen. In der Regel achten die Veranstalter darauf, dass Auftritte mit Jugendlichen nicht zu spät stattfinden.

Regeln beim Kneipenbesuch

In Gaststätten gelten die gleichen Regeln und Zeiten wie in Discos oder auf öffentlichen Partys. Unter 16 Jahren ist ein Besuch nur in Begleitung der Eltern erlaubt. Ab 16 und unter 18 dürfen die Jugendlichen nur bis 24 Uhr bleiben.

Das Kreisjugendamt bittet alle Erziehungsberechtigten und Eltern mit ihren Kindern und Jugendlichen über den Alkoholkonsum zu sprechen. Die Veranstalter und Gewerbetreibende sind verpflichtet, den Jugendschutz auch in der Fastnachtszeit ernst zu nehmen und die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen.

Der Appell richtet sich auch an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst: Es geht darum, auch Verantwortung untereinander zu übernehmen. Daher soll kein Alkohol an Personen weitergegeben werden, wenn diese das dazu notwendige Alter noch nicht haben oder sie bereits erkennbar angetrunken oder gar betrunken sind.

Bei Gesprächs- und Beratungsbedarf rund um den Jugendschutz steht in der Fachstelle Jugendschutz Charlotte Beyer telefonisch unter 0651-715-389 oder per E-Mail an jugendschutz [at] trier-saarburg [dot] de gerne zur Verfügung.

Menschen mit psychischen Erkrankungen unterstützen

02.02.2024

Neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, dem Caritasverband und den Barmherzigen Brüder Trier geschlossen

Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen zu helfen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen – mit dieser Zielsetzung arbeitet der Kreis Trier-Saarburg bereits seit den 90er Jahren mit dem Caritasverband Trier e.V. und der Barmherzigen Brüder Trier gGmbH zusammen. Heute wurde ein neuer Kooperationsvertrag unterschrieben, der die jüngsten landesweiten Gesetzesänderungen und die Veränderungen in der Versorgungslandschaft aufgreift und an die aktuellen Anforderungen einer modernen wohnortnahen gemeindepsychiatrischen Versorgung angepasst ist.

„Mit den Barmherzigen Brüdern Schönfelderhof und dem Caritasverband Trier haben wir seit Jahrzehnten verlässliche Partner an der Seite, die Menschen mit psychischen Erkrankungen möglichst wohnortnah und mit dem nötigen Fachwissen betreuen. Gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger ist unser Ziel. Dazu stärken wir mit diesem neuen Kooperationsvertrag niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“, sagte Landrat Stefan Metzdorf bei der Unterzeichnung. Die neuen gesetzlichen Anforderungen, die insbesondere auf die fachlichen Anforderungen der Einrichtungen ausgelegt sind, könne man mit beiden Partnern vollumfänglich umsetzen, so Metzdorf.

Beide Kooperationspartner führen Betreuungszentren, in denen sie wohnortnah ambulante und teilstationäre Hilfen, besondere Wohnformen sowie Kontakt und Beratung anbieten, die allen Hilfesuchenden offenstehen. Dazu gehören das Robert-Walser-Haus des Caritasverbandes Trier e.V. in Saarburg und die Beratungszentren der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof in Hermeskeil und Schweich. Der Kreis unterstützt die beiden Partner anteilig mit Personalkostenzuschüssen für den Betrieb der Beratungszentren. In diesem Jahr sind rund 75.000 Euro hierfür im Haushalt eingeplant. Mit dem Abschluss der neuen Kooperationsvereinbarung hat sich auch die finanzielle Förderung seitens des Kreises erhöht.

„Wir sind froh, dass die gemeinsame Verantwortung für eine gute Versorgung für Menschen mit einer psychiatrischen Beeinträchtigung im Landkreis Trier-Saarburg auch für die Zukunft fortgeschrieben wird. Somit ist auch weiterhin gewährleistet, dass Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die Hilfen und Teilhabeleistungen erhalten können, die sie benötigen“, so Rainer Klippel, Direktor Teilhabe der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof.

„Die gute und bewährte Zusammenarbeit hat die Grundlage dafür geschaffen, dass sich die Akzeptanz der Hilfeangebote im ländlichen Raum deutlich erhöht hat. Unser Robert-Walser-Haus in Saarburg konnte sich als verlässlicher Kooperationspartner etablieren, der psychisch erkrankten Menschen Hilfen innerhalb eines Netzwerkes erschließt und darüber hinaus durch seine Versorgungsverpflichtung Verantwortung für die sozialräumlich orientierte und individuelle Hilfe nach Maß übernimmt“, sagte Dr. Bernd Kettern, Caritasdirektor.

Mit dem 1995 in Kraft getretenem Landesgesetz für psychisch kranke Personen wurden erstmals Vorgaben für die Entwicklung der Gemeindepsychiatrie gemacht und Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Menschen im Land Rheinland-Pfalz geregelt. Das Land übertrug die Verantwortung für die Planung und Koordination der psychiatrischen Hilfen auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Kreis hat dieser Aufgabe stets eine hohe Bedeutung beigemessen. Es wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet und unter anderem der gemeinsame Psychiatriebeirat des Kreises und der Stadt Trier vom Kreistag berufen. Dieser berät beide Kommunen seitdem in Fragen der Planung und Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung.

Workshop: Frauen in Führungspositionen

01.02.2024

Die Gleichstellungsbeauftragten der Region Trier laden weibliche Führungskräfte und erwerbstätige Frauen auf dem Weg zu einer Führungsposition (auch Solo-Selbständige, Mitarbeitende in Familienbetrieben und Geringfügig Beschäftigte) mit Wohn- oder Arbeitsort in den Landkreisen Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm oder der Stadt Trier ein zu einem Workshop in der Reihe „Frauen auf ihrem Weg“.

Für den beruflichen Alltag benötigt man den wachen Blick auf sich selbst – die Fähigkeit sich zu fokussieren und den Mut mit Klarheit Themen und Ideen umzusetzen. Mit dem Workshop soll den Frauen ein Rahmen geboten werden, sich mit ihren Potentialen, ihrer Motivation und Vision sowie den Ideen und ihrer Entwicklung zu befassen. Die Veranstaltung findet statt am 19. Februar von 10 bis 16 Uhr in der Kreisverwaltung in Trier, Willy-Brandt-Platz. Der Workshop ist für die Teilnehmerinnen kostenlos. Anmeldungen sind möglich bis zum 7. Februar hier.

Kontakt: Edda Bauer, Arbeit und Leben Tel. 0631/35 77 60 51, Angelika Mohr, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Trier-Saarburg, Tel. 0651/715 253.