13.05.2024
Zwei Wahlbriefe / Nur Unterlagen zur Europawahl gehen an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen für die am 9. Juni stattfindenden Kommunal- und Europawahlen versandt. Damit kann man per Post oder online bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen.
Unterlagen zur Europawahl getrennt von Kommunalwahl versenden
Bei den ersten Rücksendungen der Briefwahlunterlagen an die Kreisverwaltung ist aufgefallen, dass manche Umschläge sehr dick sind. Das Wahlamt vermutet, dass teilweise die Unterlagen zu den Kommunalwahlen in den Umschlag für die Europawahl hineingelegt wurden. Geöffnet werden dürfen die Briefe aber erst am Wahltag ab 14 Uhr.
Darum weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass zwei Wahlbriefe zu versenden sind. Im ersten Wahlbrief (roter Umschlag) sollten sich trotz der Größe des Umschlags nur die Unterlagen zur Europawahl befinden. Dieser wird an die Kreisverwaltung geschickt.
Der zweite Wahlbrief (orange) geht mit den Briefwahlunterlagen zu den Kommunalwahlen an die Verbandsgemeinde.
Wer Briefwahl beantragt, sollte nach Erhalt der Unterlagen die beigefügten Anleitungen genau beachten (s. u.). Der Stimmzettel und die eidesstattliche Erklärung dürfen nicht gemeinsam in einen Umschlag gesteckt werden. Dies verletzt das Wahlgeheimnis und führt dazu, dass die Stimmabgabe ungültig ist.
Das Schaubild zeigt die Briefwahlanleitung für die Europawahl 2024.