Finanzielle Unterstützung nach Unwetter rund um Pfingsten

06.06.2024

Der Ministerrat hat heute Hilfen zur finanziellen Unterstützung von privaten Haushalten beschlossen, die von den Unwetterereignissen rund um Pfingsten betroffen waren. Die entsprechende Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen, existenzgefährdenden Notlagen unterstützt auch Privatpersonen im Kreis Trier-Saarburg.

Die Richtlinie ermöglicht es antragsberechtigten Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden, eine Soforthilfe zu beantragen. Die Höhe der Soforthilfe kann bis zu 1.500 Euro pro Haushalt und bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt betragen, wobei maximal 3.000 Euro gewährt werden können.

Die Landesregierung stellt die Mittel zur Soforthilfe den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung, damit diese die Gelder schnell und zielgerichtet den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zukommen lassen können.

Anträge nimmt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Abteilung 6, Willy-Brand-Platz 1, 54290 Trier) entgegen. Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung wenden unter soforthilfe-hochwasser [at] trier-saarburg [dot] de oder telefonisch unter (0651) 715-430.

Hier finden sich die entsprechenden Dokumente:

Weitere Informationen zu den Anträgen sind auf der Startseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abrufbar: https://add.rlp.de/

Finanzielle Unterstützung nach Unwetter rund um Pfingsten