01.07.2024
Die Bücher aus der Schulbuchausleihe aus dem zu Ende gehenden Schuljahr 2023/2024 müssen von den Schüler:innen in der Regel zum Schuljahresende zurückgegeben werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bücher – wie zum Beispiel das Biologiebuch – im darauffolgenden Schuljahr nochmals an die gleichen Schüleri:innen ausgeliehen werden.
Über die Rückgabetermine informieren die einzelnen Schulen. Sollte das Kind am Rückgabetermin verhindert sein, beispielsweise durch eine Klassenfahrt, Wandertag oder Krankheit, müssen sich die Familien rechtzeitig um eine andere Rückgabemöglichkeit kümmern.
Die Schüler:innen bzw. deren Eltern werden gebeten, die Exemplarbarcodes (nicht nur ISBN) auf der Rückseite der Bücher mit den Exemplarbarcodes des Rückgabescheines zu vergleichen und dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Bücher am Termin zurückgegeben werden.
Die Abteilung Schulen und Bildung in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass die Rückgabe spätestens bis Ende der kommenden Woche am 12. Juli 2024 (Freitag vor Beginn der Ferien) erfolgt sein muss.
Ist ein ausgeliehenes Schulbuch beschädigt oder wird es nicht innerhalb der genannten Frist zurückgegeben, so besteht für die Jugendlichen beziehungsweise für deren Eltern Schadensersatzpflicht.