Klimaschutzkonzept des Kreises wird präsentiert

26.02.2025

Einladung zu Informationsveranstaltungen im März und April

Der Klimaschutz hat im Kreis höchste Priorität: Und so ist in den vergangenen Monaten ein Klimaschutzkonzept für den Landkreis Trier-Saarburg entwickelt worden, das vom Kreistag und den weiteren relevanten Gremien verabschiedet worden ist. Am 25. März soll das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Und es soll nicht bei der Theorie bleiben, auch erste Umsetzungsschritte stehen bereits auf der Agenda: Unter anderem soll zwei Wochen später am 7. April eine Veranstaltungsreihe mit den Verbandsgemeinden im Kreis starten – die Energie- und Klimagespräche. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu allen Terminen herzlich willkommen.

„Klimaschutz im Landkreis Trier-Saarburg – Ideen, Akteure, Lösungen“ – unter diesem Titel soll am 25. März im ERA Conference Centre in Trier das Klimaschutzkonzept mit seinen Handlungsfeldern präsentiert werden. Vorgestellt wird es von den beiden Klimaschutzmanagern des Kreises, die das Konzept auch entwickelt haben. Auf dem Programm steht außerdem ein Vortrag von Professor Henrik te Heesen von der Hochschule Trier zum Thema „Energiewende: Schaffen wir das?“ Außerdem werden die Regionalwerke Trier-Saarburg mit ihrem Aufgabenprofil vorgestellt, die sich vor allem um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreis kümmern.

Markt der Möglichkeiten

Die Veranstaltung wird umrahmt von einem „Markt der Möglichkeiten“, der um 17 Uhr beginnt und bei dem zahlreiche regionale Akteure aus dem Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit einem Stand vertreten sein werden. Darunter sind unter anderem der Verkehrsverbund Region Trier, die Lokale Agenda 21 Trier oder der Naturpark Saar-Hunsrück. Das eigentliche Programm mit Vorträgen beginnt um 18 Uhr, der „Markt der Möglichkeiten“ kann auch im Anschluss noch besucht werden. Auftakt der Energie- und Klimagespräche in den Verbandsgemeinden bildet die Veranstaltung am 7. April. In der Reihe soll es um praxisorientierte Themen gehen, die die Bürger:innen direkt betreffen. So dreht es sich in der ersten Veranstaltung um „Zukunftsfähiges heizen und sanieren – Chancen und Fördermittel für mein Haus“. Der Informationsabend findet in der Kreisverwaltung in Trier statt, Beginn ist um 18.30 Uhr.

Weitere Auskünfte zum Klimaschutzkonzept sowie zu den genannten Terminen erteilt das Klimaschutzmanagement (klimaschutz [at] trier-saarburg [dot] de, 0651 715 16113) oder sind in Kürze auch unter https://trier-saarburg.de/klimaschutzmanagement/ verfügbar.

Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist kostenfrei.

Anträge für die Lernmittelfreiheit: Frist beachten

24.02.2025

Die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Trier-Saarburg erhielten im Januar ein Antragsformular (inkl. Merkblatt) und einen Elternbrief zur Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2025/26.

Bei Teilnahmewunsch müssen diese bis spätestens 17. März 2025 bei der jeweiligen Schule oder der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständigen Schulträger abgegeben werden. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen (siehe Merkblatt).

Weitere Informationen und den Antragsvordruck/Onlineantrag finden sich auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de (Suchbegriff Schulbuchausleihe) oder unter www.lmf-online.rlp.de. Falls der zuständige Schulträger nicht bekannt ist, sollten sich Eltern bei der jeweiligen Schule erkundigen.

Anträge, die nach dem 17. März eingehen, können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden.

Bundestagswahl-Update: Ergebnis für den Wahlkreis 202

24.02.2024

Dominik Sienkiewicz (CDU) erhält meiste Erststimmen / CDU wird stärkste Kraft

Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl zum 21. Bundestag am vergangenen Sonntag stehen fest: Mit 30,8 Prozent erringt der CDU-Kandidat Dominik Sienkiewicz die meisten Erststimmen im Wahlkreis 202, der die Stadt Tier und den Kreis Trier-Saarburg umfasst. Bei den Zweitstimmen – also die Stimmen der Landeslisten – liegt ebenfalls die CDU klar vorne.

Dominik Sienkiewicz löst mit diesem Ergebnis Verena Hubertz (SPD) ab, die bei den vergangenen Wahlen das Direktmandat gewinnen konnte. Sie lag knapp hinter dem CDU-Kandidaten und erhielt 30,3 Prozent der Stimmen. In den Bundestag wird Sienkiewicz dennoch nicht als Direktkandidat einziehen. Grund dafür ist die Wahlrechtsreform, die den Bundestag auf 630 Mitglieder begrenzt. Dadurch dürfen nur so viele Direktkandidaten einer Partei einziehen, wie ihre Landesliste Stimmenanteile und damit Sitze im Bundestag errungen hat (Zweitstimme). Werden mehr Direktmandate errungen, gehen die Wahlkreissieger mit den niedrigsten Stimmzahlen leer aus. Verena Hubertz kann dagegen über die Landesliste erneut in den Bundestag einziehen.

Bei der Zweitstimme lag die CDU mit 30,7 Prozent deutlich vor der SPD (20 Prozent). Als drittstärkste Partei erhielt die AfD 15,5 Prozent der Stimmen. Darauf folgen Bündnis 90/Die Grünen (12,2 Prozent), die Linke (7,7 Prozent), die FDP (4,7 Prozent) und das BSW (BSW, 4,4 Prozent). Die anderen Parteien und Organisationen erhielten zusammen rund 4,8 Prozent.

Im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 musste die SPD die deutlichsten Verluste einstecken (-10,3 Prozent). Auch die FDP (-6,4 Prozent) und die Grünen (-3,4 Prozent) haben an Zuspruch verloren. Die AfD legte hingegen deutlich zu (+9,3 Prozent). Auch die CDU konnte hohe Gewinne verzeichnen (+7,0 Prozent). Ebenfalls zugelegt haben Die Linke (+3,8 Prozent) und das BSW (+4,4 Prozent), das zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl angetreten ist.

Landrat Stefan Metzdorf sagte noch am Wahlabend. „Die Wählerinnen und Wähler haben heute ihren politischen Willen geäußert und damit die Weichen für unser Land in den kommenden vier Jahren gestellt. Nun hoffe ich auf eine zeitnahe Regierungsbildung mit stabilen Mehrheiten, um unser Land in diesen bewegten Zeiten voranzubringen. Mein Dank gilt den tausenden ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die mit ihrem Einsatz unsere Demokratie unterstützen.“

Hohe Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung lag bei 83,6 Prozent. Damit lag sie um rund sieben Prozent höher als bei der vergangenen Bundestagswahl. Der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler lag bei rund 50 Prozent.

Die vorläufigen Ergebnisse müssen noch durch den Wahlausschuss bestätigt werden. Dieser tagt am kommenden Freitag (28. Februar). Weitere Informationen zur Wahl, den Ergebnissen und Mandatsträgern finden sich online beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz unter www.wahlen.rlp.de/bundestagswahl

Jugend musiziert: Preisträger in der Kreisverwaltung zu Gast

Musizieren auf hohem Niveau: Acht Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Trier-Saarburg haben am Regionalentscheid zum Wettbewerb „Jugend musiziert“ in Trier teilgenommen. Das Besondere: Alle haben mit ihrem Instrument einen ersten Platz erzielt. Landrat Stefan Metzdorf hat sie daher in die Kreisverwaltung eingeladen und ihnen zu den herausragenden Leistungen gratuliert.

Ob Violine, Viola oder Schlagzeug: Die Schüler:innen sind mit ihrem Instrument vor allem mit großer Begeisterung unterwegs. Das zeigte der Regionalwettbewerb einmal mehr. Die Platzierung der Kinder und Jugendlichen spricht für ihre Musikalität, aber auch für das große Engagement, den Fleiß und die Ausdauer – ohne all dies wäre dieser Erfolg nicht möglich.

Erfolg steht für kulturelle Möglichkeiten in der Region

Die jungen Musiker:innen sind erst sieben bis 14 Jahre alt. Ihre Motivation ist umso mehr hervorzuheben, weil sie auch in diesen jungen Jahren zeigen, wofür die Musik ebenfalls steht – für das kreative Gestalten, für gemeinsames Musizieren und Zusammenhalt – entscheidende Faktoren gerade in den heutigen Zeiten. Nicht zuletzt spricht der persönliche Erfolg der Kinder und Jugendlichen auch für die kulturellen Möglichkeiten und die Vielseitigkeit des Kreises Trier-Saarburg und der Region in diesem Bereich.

Die Verbindung der ausgezeichneten Schüler:innen und ihrer Familien zum Kreis ergibt sich dadurch, dass sie im Landkreis wohnen oder dass sie die Kreismusikschule besuchen. So kommen einige Kinder aus der Stadt Trier, nehmen aber am Unterricht der Musikschule des Kreises teil.

Der Leiter der Kreismusikschule, Anton Gölle, stellte auch den Einsatz der Eltern und der Lehrkräfte der Musikschulen heraus, die die Kinder in ihrem Hobby unterstützen.

Folgende Schüler:innen wurden mit dem ersten Preis im Regionalwettbewerb ausgezeichnet: Mia Trusheim, Violine (Saarburg); Mathis Kögler, Violine (Trier); Maike Kögler, Violine (Trier); Antonia Weins, Violoncello (Klüsserath); Philipp Weins, Percussion (Klüsserath); Daria Pushkarska, Viola (Trierweiler); Mariia Pushkarska, Violine (Trierweiler); Thibault Schaaf, Violoncello (Kanzem).

Maike Kögler, Antonia Weins und Philipp Weins haben mit der Platzierung gleichzeitig das „Ticket“ für die Teilnahme am Landeswettbewerb erhalten, der Ende März in Mainz stattfinden wird.

Landeswahlleiter Marcel Hürter: Briefwahlunterlagen dringend absenden

Landeswahlleiter Marcel Hürter bittet die Wahlberechtigten, die per Brief wählen möchten und die bereits Unterlagen von der Kommunen bekommen haben, diese möglichst umgehend entweder in den Briefkasten zu werfen oder bei der Kommune abzugeben. Ist der Wahlschein schon Anfang Februar beantragt worden, aber bis heute noch nicht zugegangen, sollte schnellst möglich bei der Kommune ein neuer Wahlschein beantragt werden. Dies am besten vor Ort, um auch dort direkt von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch zu machen. Die Zeit des Transportes der Unterlagen können dadurch eingespart werden und die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an.

In den Wahlräumen können am Sonntag, 23. Februar 2025, in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr die Stimmen abgegeben werden. Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen ist, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.

Ein Tag in der Integrierten Leitstelle Trier

Über 1000 Anrufe pro Tag / 600 Einsätze in 24 Stunden

„Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst, wo genau ist der Notfall?“ – so oder so ähnlich melden sich die Mitarbeitenden der Integrierten Leitstelle Trier, wenn ein Notruf über die 112 eingeht. Zum Europäischen Tag des Notrufs (11.2.) hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Rettungsdienstbehörde über ihre Online-Kanäle einen Einblick hinter die Kulissen gegeben.

1112 Anrufe, 601 Einsätze – das ist die Bilanz von 24 Stunden. Dabei überwiegen die Einsätze aus dem Rettungsdienstbereich klar: In 227 Fällen wurde mindestens ein Rettungswagen benötigt. Hinzu kamen über 300 Krankentransporte. Im Bereich Brand- und Katastrophenschutz wurden am 11. Februar insgesamt 34 Einsätze registriert.

Die hohe Einsatzzahl erklärt sich durch die Größe des Rettungsdienstbereichs: Die Integrierte Leitstelle Trier ist neben dem Kreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier auch für den Eifelkreis, den Vulkaneifelkreis sowie die Kreise Bernkastel-Wittlich und Birkenfeld zuständig. Rund 626.000 Menschen leben in diesem Gebiet.

Klare Aufgabenverteilung in der Leitstelle

Neben Schichtleitungen sind je nach Tag- oder Nachtschicht mehrere sogenannter Disponenten im Einsatz. Die Arbeitsaufteilung ist klar strukturiert: Ein Disponent nimmt den Notruf entgegen, stellt am Telefon einsatzrelevante Fragen und leitet den Anrufenden bei Erste-Hilfe Maßnahmen an. Der zweite Disponent alarmiert währenddessen bereits die entsprechenden Einsatzkräfte. So wird sichergestellt, dass die Zeit zwischen Notrufeingang und Alarmierung so kurz wie möglich ist.

Insgesamt stehen den Disponenten 37 Rettungswachen, 13 Notarztstandorte und zwei Hubschrauber zur Verfügung. Auf dieser Basis wird die Versorgung vom gesamten Rettungsdienstbereich sichergestellt. Hinzu kommen hunderte Feuerwachen, die ebenfalls bei Bedarf alarmiert werden können.

Die rund 45 Mitarbeitenden vom Deutschen Roten Kreuz, des Malteser Hilfsdienstes und der Berufsfeuerwehr Trier halten die Leitstelle 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen die Woche am Laufen. Betrieben wird die Leitstelle von der Stadt Trier und dem DRK Landesverband RLP, zuständige Behörde für den Rettungsdienst ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

Info: Wofür stehen eigentlich die Abkürzungen im Rettungsdienst?

Wenn von einem RTW die Rede ist, ist ein Rettungswagen gemeint. Ein KTW hingegen ist ein Krankentransportwagen. Dieser wird im Regelfall nicht zu Notfalleinsätzen alarmiert. Das NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) transportiert eine Notärztin bzw. einen Notarzt zu der Einsatzstelle. Hinzu kommen als Rettungsmittel im Rettungsdienstbereich Trier die zwei Hubschrauber Christoph 10 und Luxemburg Air Rescue 3.

Foto: Die Menschen hinter der Notrufnummer 112: Holger arbeitet bereits seit 2006 in der Integrierten Leitstelle Trier.

Anmeldung zum Ferienprogramm 2025

13.02.2025

Hier geht es zur Anmeldung zum Ferienprogramm 2025. (Der Link ist ab 13 Uhr freigeschaltet)

Informationen:

Mit Spiel und Spaß in die Sommerferien starten: Unter dem Motto „Superheld:innen-Akademie“ veranstaltet das Team des Jugendamtes Trier-Saarburg auch in diesem Jahr ihr beliebtes Ferienprogramm in den ersten beiden Wochen der Sommerferien vom 7. bis 18. Juli.

Gemeinsam werden die Kinder auf einer spannenden und abwechslungsreichen Abenteuerreise spielerisch ihre eigenen „Superkräfte“ entdecken und entwickeln. Durch coole Aktionen und Herausforderungen schlüpfen sie in die Rolle echter „Superheld:innen“ – sei es beim gemeinsamen Lösen kniffliger Situationen oder beim Ausprobieren echter „Held:innentaten“. Dabei steht nicht nur der Spaß im Vordergrund, sondern auch das Gefühl, etwas bewirken zu können und Verantwortung zu übernehmen – für sich und andere.

Das Ferienprogramm wird montags bis freitags von jeweils 8 bis 16:30 Uhr angeboten. Gemeinsam mit ehrenamtlichen Betreuungskräften und verschiedenen regionalen Kooperationspartner:innen wird an zehn Standorten im Landkreis Trier-Saarburg das abwechslungsreiche Programm ermöglicht. Dort können jeweils maximal 30 Kinder teilnehmen. Die Standorte dieses Jahr sind in: Föhren, Gutweiler, Hermeskeil, Konz-Könen, Longuich, Oberemmel, Saarburg, Schoden, Waldweiler, Zemmer-Rodt.

Angesprochen sind ausschließlich Kinder aus dem Kreis Trier-Saarburg zwischen 8 und 12 Jahren. Wenn ein älteres Geschwisterkind teilnimmt, darf das jüngere Kind bereits mit 7,5 Jahren dabei sein, muss also vor dem 1. März 2018 geboren sein.

Anmeldung nur für beide Wochen möglich

Die Kinder können nur für beide Wochen angemeldet werden. Der Teilnahmebeitrag liegt bei 150 Euro für ein Kind. Sind zwei oder mehr Kinder einer Familie bei dem Ferienprogramm dabei, liegt der Beitrag bei insgesamt 190 Euro. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz.

Eigene Verpflegung muss mitgebracht werden

Die Kinder müssen Getränke und Essen an den Programmtagen selber mitbringen. Zudem müssen sie selbstständig zu den Standorten kommen oder gebracht werden.

Weitere Informationen gibt die Kreisjugendpflege Trier-Saarburg unter der Telefonnummer 0651-715-400 oder auch per Mail an jugendpflege [at] trier-saarburg [dot] de

Grenzüberschreitender Austausch am Tag des Notrufs

12.02.2025

Arbeitsgruppe Leitstelle traf sich in Trier

Am gestrigen Tag des europäischen Notrufs (11.2.) trafen sich Vertreter verschiedener Leitstellen aus Deutschland, Frankreich und Luxemburg sowie des rheinland-pfälzischen Innenministeriums und des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in der Integrierten Leitstelle Trier zum Austausch. Diese Arbeitsgruppe der Großregion bespricht regelmäßig Neuerungen und Ideen aus den Themenbereichen Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst.

In der Sitzung wurde die Integrierte Leitstelle Trier und deren Arbeitsweise vorgestellt. Im Mittelpunkt stand zudem eine verbesserte Software, die noch in diesem Jahr allen Leitstellen zur Verfügung gestellt werden soll. Damit werden Notrufdialoge, Nachforderungen und vieles mehr in die jeweiligen Sprachen übersetzt, was zu einer deutlichen Verbesserung der Zusammenarbeit führen wird.

Teil der Arbeitsgruppe sind neben der Integrierten Leitstelle Trier, auch die Leitstellen Landau, Metz, Luxemburg, Saarbrücken, Nancy und Arlon. Ein Schwerpunktthema in diesem Jahr wird die grenzüberschreitende Warnung der Bevölkerung. Um die benachbarten Bereiche und deren Arbeitsweise kennenzulernen wechseln die Tagungsorte regelmäßig. Das nächste Treffen ist bereits in der Leitstelle des Saarlandes geplant.

Kreis investiert in den Katastrophenschutz

12.02.2025

Mobile Warnanlagen an Feuerwehren übergeben / Warnkonzept in Arbeit

Eine effektive Warnung der Bevölkerung im Krisenfall ist ein wichtiger Baustein im Katastrophenschutz. Der Kreis Trier-Saarburg hat daher zwölf mobile Warnanlagen angeschafft, von denen sechs in dieser Woche an Feuerwehren aus den Verbandsgemeinden Hermeskeil, Ruwer und Konz übergeben wurden.

Diese Anlagen ermöglichen es den Einsatzkräften, vorgegebene sowie individuelle Sprachdurchsagen vorzunehmen. Sie können magnetisch auf den Dächern der Einsatzfahrzeuge befestigt werden. So können die Feuerwehren die betroffenen Gebiete abfahren und dabei die Durchsagen in Dauerschleife abspielen. Im Katastrophenschutzlager des Kreises wurden die Feuerwehrleute bereits im Umgang mit den Warnanlagen geschult.

Insgesamt sind kreisweit damit nun 21 solcher Anlagen bereit für den Einsatz. Sie sind Teil des Konzeptes zur Warnung und Information der Bevölkerung, welches derzeit durch den Landkreis entwickelt wird.

Feste Standorte bestimmt

In Abstimmung mit den Wehrleitungen der Verbandsgemeinden hatte der Kreis die Freiwilligen Feuerwehren ausgewählt, die die Geräte erhalten sollen. So muss im Einsatzfall nicht erst festgelegt werden, wer die Warnfahrt übernimmt und welches Gerät wo abgeholt werden kann. Die festen Standorte ermöglichen daher eine schnellere Warnung und Information der Bevölkerung.

Eingesetzt in der Bevölkerungswarnung sind die Freiwilligen Feuerwehren Hinzert und Muhl (VG Hermeskeil), Könen und Wiltingen (VG Konz), Bonerath, Ollmuth und Sommerau (VG Ruwer). Freudenburg, Kell am See, Schillingen und Irsch (VG Saarburg-Kell) sowie Newel und Igel (VG Trier-Land). Hinzu kommen zwei Warnanlagen in der VG Schweich und sechs Warnanlagen, die zentral durch den Kreis verwaltet werden.

Foto: Solche mobilen Warnanlagen wurden vom Kreis angeschafft, um die Bevölkerung effektiv informieren zu können.

Neue Finanzierung der Kindertagestätten beschlossen

12.02.2025

Kreistag diskutierte über Verteilung der Kosten / Herausforderung für die Gemeinden

Die Finanzierung der Kitas im Kreis stand auf der Tagesordnung des Kreistages. Die Gremien des Kreises – der Kreisausschuss und der Jugendhilfeausschuss – hatten sich in den vergangenen Monaten mehrfach mit diesem hochkomplexen Thema beschäftigt. Nun war es Sache des Kreistages, abschließend einen Beschluss zu fassen.

„Der Anteil des Kreises an den Zuwendungen für Personalkosten und der sonstigen notwendigen Kosten für die Kitas wird auf 40 Prozent festgeschrieben. Zu den darüber hinaus gehenden Kosten, die nicht durch die Landesförderung gedeckt sind, werden die Ortsgemeinden herangezogen“ – so lautet die Essenz des Beschlusses, den das Gremium mehrheitlich gefällt hat. Die Sache gilt rückwirkend bis Juli 2021. Hintergrund ist, dass damals das neue Kita-Gesetz des Landes in Kraft getreten ist, welches inhaltlich neben einer Ausweitung der Betreuungszeiten auch die Finanzierung der Einrichtungen regelt. Während bis dahin der Kostenanteil der freien Träger der Kitas gesetzlich vorgegeben war, beschreibt das neue Gesetz diesen Punkt mit der Formulierung „angemessene Beteiligung“ nur vage.

Verhandlungen mit der Kirche

Auf dieser Basis gab es Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Kirche, die die meisten Kitas als freier Träger betreibt. Es wurde eine Vereinbarung getroffen, der der Kreis sich anschließt und die eine entsprechende Kostenaufteilung vorsieht. Für den Bereich Trier-Saarburg beträgt die Zahlung rückwirkend bis 2021 mehr als 20 Millionen Euro für die 50 Kitas im Kreis, die sich in freier Trägerschaft befinden. Insgesamt gibt es im Kreis rund 80 Kindertagesstätten. Die Verteilung der Kosten für die Kitas in freier Trägerschaft zwischen den Gemeinden soll nach dem Kreistagsbeschluss über einen Schlüssel erfolgen, der die Zahl der Kinder und der Einwohner in den einzelnen Orten heranzieht. Die Diskussion im Kreistag zeigte, dass allen Politiker:innen bewusst ist, dass die Kostenregelung nicht nur eine erhebliche Mehrbelastung für den Kreis bedeutet, sondern dass sie auch für die Gemeinden eine schwierige finanzielle Herausforderung ist.

Anteil der Träger nicht festgelegt

Das neue Kita-Gesetz habe Verbesserungen gebracht wie längere Betreuungszeiten, aber dadurch auch steigende Personalkosten. Es gebe jedoch keine ausreichende Gegenfinanzierung. Dennoch dürfe es nicht sein, dass die Betreuung der Kinder nur als Kostenfrage gesehen werde, sagte Landrat Stefan Metzdorf. Die frühkindliche Bildung sei ein Fundament für Chancengleichheit, fügte er hinzu. Seine Fraktion teile diese Auffassung von der Bedeutung von Kitas für die Gesellschaft, erklärte Bernd Henter von der CDU, die den Beschluss mittrug. Henter kritisierte, dass in dem neuen Gesetz der Anteil der Träger an den Personalkosten nicht mehr festgeschrieben sei. Es sei fraglich, ob die rückwirkenden Zahlungen rechtmäßig seien, sagte Ingeborg Sahler-Fesel von der SPD, deren Fraktion gegen den Beschlussvorschlag votierte. Sie hinterfrage auch, ob die Beteiligung der freien Träger mit nur einem Prozent „angemessen“ sei, so Sahler-Fesel. Wir wollen eine einheitliche Lösung mit den anderen Kreisen. Daher stimmen wir zu, so Michael Holstein von FWG/BfB. Alfred Wirtz von Bündnis 90 / Die Grünen sagte, dass die Gemeinden Planungssicherheit benötigten. Daher sei nun eine Entscheidung nötig und seine Fraktion stimme zu. „Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung ist die einzig sachgerechte Lösung, auch wenn sie ein Dilemma ist“, meinte Rudolf Müller seitens der Freien Wähler. Marcel Philipps sprach für die AfD : „Das Landesgesetz ist unverantwortlich gegenüber den Kommunen. Es gibt heute aber keine andere Wahl als dem Beschluss zuzustimmen.“ Er habe der Diskussion nichts hinzuzufügen sagte Claus Piedmont von der FDP für seine Fraktion, die ebenfalls zustimmte. Man müsse grundsätzlich über Trägerschaften durch die Kirche nachdenken, meinte Kathrin Meß (Die Linke), die sich ebenfalls für den Beschluss aussprach.

Familien nicht betroffen

Da die Vereinbarung zur Kostenaufteilung Ende 2024 ausgelaufen ist, sind nun Folgeverhandlungen für eine künftige Regelung notwendig. Einer der wichtigsten Punkte: Die interne Finanzierungsverteilung betrifft die Familien in keiner Form – weder beim Betreuungsangebot noch beim Kita-Beitrag, der für Kinder ab zwei Jahren ohnehin kostenfrei ist.