12.02.2025
Kreistag diskutierte über Verteilung der Kosten / Herausforderung für die Gemeinden
Die Finanzierung der Kitas im Kreis stand auf der Tagesordnung des Kreistages. Die Gremien des Kreises – der Kreisausschuss und der Jugendhilfeausschuss – hatten sich in den vergangenen Monaten mehrfach mit diesem hochkomplexen Thema beschäftigt. Nun war es Sache des Kreistages, abschließend einen Beschluss zu fassen.
„Der Anteil des Kreises an den Zuwendungen für Personalkosten und der sonstigen notwendigen Kosten für die Kitas wird auf 40 Prozent festgeschrieben. Zu den darüber hinaus gehenden Kosten, die nicht durch die Landesförderung gedeckt sind, werden die Ortsgemeinden herangezogen“ – so lautet die Essenz des Beschlusses, den das Gremium mehrheitlich gefällt hat. Die Sache gilt rückwirkend bis Juli 2021. Hintergrund ist, dass damals das neue Kita-Gesetz des Landes in Kraft getreten ist, welches inhaltlich neben einer Ausweitung der Betreuungszeiten auch die Finanzierung der Einrichtungen regelt. Während bis dahin der Kostenanteil der freien Träger der Kitas gesetzlich vorgegeben war, beschreibt das neue Gesetz diesen Punkt mit der Formulierung „angemessene Beteiligung“ nur vage.
Verhandlungen mit der Kirche
Auf dieser Basis gab es Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Kirche, die die meisten Kitas als freier Träger betreibt. Es wurde eine Vereinbarung getroffen, der der Kreis sich anschließt und die eine entsprechende Kostenaufteilung vorsieht. Für den Bereich Trier-Saarburg beträgt die Zahlung rückwirkend bis 2021 mehr als 20 Millionen Euro für die 50 Kitas im Kreis, die sich in freier Trägerschaft befinden. Insgesamt gibt es im Kreis rund 80 Kindertagesstätten. Die Verteilung der Kosten für die Kitas in freier Trägerschaft zwischen den Gemeinden soll nach dem Kreistagsbeschluss über einen Schlüssel erfolgen, der die Zahl der Kinder und der Einwohner in den einzelnen Orten heranzieht. Die Diskussion im Kreistag zeigte, dass allen Politiker:innen bewusst ist, dass die Kostenregelung nicht nur eine erhebliche Mehrbelastung für den Kreis bedeutet, sondern dass sie auch für die Gemeinden eine schwierige finanzielle Herausforderung ist.
Anteil der Träger nicht festgelegt
Das neue Kita-Gesetz habe Verbesserungen gebracht wie längere Betreuungszeiten, aber dadurch auch steigende Personalkosten. Es gebe jedoch keine ausreichende Gegenfinanzierung. Dennoch dürfe es nicht sein, dass die Betreuung der Kinder nur als Kostenfrage gesehen werde, sagte Landrat Stefan Metzdorf. Die frühkindliche Bildung sei ein Fundament für Chancengleichheit, fügte er hinzu. Seine Fraktion teile diese Auffassung von der Bedeutung von Kitas für die Gesellschaft, erklärte Bernd Henter von der CDU, die den Beschluss mittrug. Henter kritisierte, dass in dem neuen Gesetz der Anteil der Träger an den Personalkosten nicht mehr festgeschrieben sei. Es sei fraglich, ob die rückwirkenden Zahlungen rechtmäßig seien, sagte Ingeborg Sahler-Fesel von der SPD, deren Fraktion gegen den Beschlussvorschlag votierte. Sie hinterfrage auch, ob die Beteiligung der freien Träger mit nur einem Prozent „angemessen“ sei, so Sahler-Fesel. Wir wollen eine einheitliche Lösung mit den anderen Kreisen. Daher stimmen wir zu, so Michael Holstein von FWG/BfB. Alfred Wirtz von Bündnis 90 / Die Grünen sagte, dass die Gemeinden Planungssicherheit benötigten. Daher sei nun eine Entscheidung nötig und seine Fraktion stimme zu. „Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung ist die einzig sachgerechte Lösung, auch wenn sie ein Dilemma ist“, meinte Rudolf Müller seitens der Freien Wähler. Marcel Philipps sprach für die AfD : „Das Landesgesetz ist unverantwortlich gegenüber den Kommunen. Es gibt heute aber keine andere Wahl als dem Beschluss zuzustimmen.“ Er habe der Diskussion nichts hinzuzufügen sagte Claus Piedmont von der FDP für seine Fraktion, die ebenfalls zustimmte. Man müsse grundsätzlich über Trägerschaften durch die Kirche nachdenken, meinte Kathrin Meß (Die Linke), die sich ebenfalls für den Beschluss aussprach.
Familien nicht betroffen
Da die Vereinbarung zur Kostenaufteilung Ende 2024 ausgelaufen ist, sind nun Folgeverhandlungen für eine künftige Regelung notwendig. Einer der wichtigsten Punkte: Die interne Finanzierungsverteilung betrifft die Familien in keiner Form – weder beim Betreuungsangebot noch beim Kita-Beitrag, der für Kinder ab zwei Jahren ohnehin kostenfrei ist.