Anträge für die Lernmittelfreiheit: Frist beachten

24.02.2025

Die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Trier-Saarburg erhielten im Januar ein Antragsformular (inkl. Merkblatt) und einen Elternbrief zur Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2025/26.

Bei Teilnahmewunsch müssen diese bis spätestens 17. März 2025 bei der jeweiligen Schule oder der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständigen Schulträger abgegeben werden. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen (siehe Merkblatt).

Weitere Informationen und den Antragsvordruck/Onlineantrag finden sich auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de (Suchbegriff Schulbuchausleihe) oder unter www.lmf-online.rlp.de. Falls der zuständige Schulträger nicht bekannt ist, sollten sich Eltern bei der jeweiligen Schule erkundigen.

Anträge, die nach dem 17. März eingehen, können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden.

Anträge für die Lernmittelfreiheit: Frist beachten