Antragsverfahren Agrarförderung 2025 ist eröffnet

05.05.2025

Anträge jetzt elektronisch stellen / Frist: 15. Mai

Ab sofort können die Anträge für die flächenbezogenen Agrarförder-, die Agrarumweltmaßnahmen sowie die Maßnahmen nach der Weinmarktordnung/ Umstrukturierung in dem Antragsportal LEA gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15. Mai. Ein verspäteter Antragseingang führt zu einer Beihilfenkürzung. Nach dem 31. Mai 2025 eingegangene Anträge müssen komplett abgelehnt werden. Für tierbezogene Anträge gilt diese Nachfrist nicht. Eine frühzeitige Antragstellung wird dringend empfohlen. Dies erleichtert die fristgerechte elektronische Vorlage von antragsbegründenden Unterlagen.

Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit neu aufgenommen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung erhalten und sollten sich daher wegen den Voraussetzungen und den Zugangsdaten mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.

Wer nicht in der Lage ist die Antragstellung elektronisch durchzuführen, hat die Möglichkeit Hilfsangebote des Maschinen- und Betriebshilferings Trier-Wittlich sowie des Kreisbauern- und Winzerverbandes Trier-Saarburg oder anderer Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen.

Für fachliche Fragen oder zur telefonischen Unterstützung stehen die Mitarbeiter:innen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Verfügung: agrarfoerderung [at] trier-saarburg [dot] de oder telefonisch unter 0651/715-435 (-116; -438; -320; -414; -345; -16747)

Antragsverfahren Agrarförderung 2025 ist eröffnet