Schulbücher vor den Ferien zurückgeben

17.06.2025

Rückgabefrist der Schulbuchausleihe nicht verpassen

Die Bücher aus der Schulbuchausleihe aus dem zu Ende gehenden Schuljahr 2024/ 2025 müssen in der Regel zum Schuljahresende zurückgegeben werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bücher im darauffolgenden Schuljahr nochmals an die gleichen Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden.

Über die Rückgabetermine informieren die einzelnen Schulen. Bei Verhinderung am Rückgabetermin – beispielsweise durch Klassenfahrt oder Krankheit – sollte rechtzeitig eine andere Rückgabemöglichkeit organisiert werden. Es wird darum gebeten, die Exemplarbarcodes (nicht nur ISBN) auf der Rückseite der Bücher mit den Exemplarbarcodes des Rückgabescheines zu vergleichen. Alle rückgabepflichtigen Bücher sollen am Rücknahmetermin zurückgegeben werden.

Die Abteilung Schulen, Bildung und Kultur in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass die Rückgabe spätestens bis zum 4. Juli 2025 erfolgt sein muss. Ist ein ausgeliehenes Schulbuch beschädigt oder wird es nicht innerhalb der genannten Frist zurückgegeben, so besteht für die Jugendlichen beziehungsweise für deren Eltern Schadensersatzpflicht.

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