Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2026

01.09.2025

Antragsverfahren Teil 1 startet am 15. September

In diesem Jahr wird den Winzerinnen und Winzern ein zusätzlicher Antragszeitraum für Teil1 der Maßnahme Umstrukturierung angeboten. Damit erhalten sie die Möglichkeit, die Flächen nach Erhalt einer Rodeerlaubnis (voraussichtlich Februar 2026) zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen.

Das Verfahren trägt außerdem dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge verwildern. Solche Flächen bergen ein großes Potenzial für Schaderreger und Pilzkrankheiten, was die Bewirtschaftung der benachbarten Weinbauparzellen erschwert.

Ab dem 15. September können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30. September 2025.

In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im darauffolgenden Jahr gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden. Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Diese sind auf einem Merkblatt benannt.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auszufüllen: https://wip.lwk-rlp.de/ Sollte noch kein Zugang vorhanden sein, kann über Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Die Antragsformulare und das Merkblatt für das Förderverfahren sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar: https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden.

Alle Bedingungen und Erläuterungen zur Antragstellung und Förderung sind dem Merkblatt zu entnehmen. Dieses sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden. Es erleichtert die Antragstellung und vermeidet Fehler.

Für Fragen zur Antragstellung stehen Claudia Schramm und Ralf Kopp von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Verfügung: 0651/715-414 oder -320.

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