Erste bestätigte Fälle der Vogelgrippe in Kreis und Stadt

27.10.2025

Die Aviäre Influenza oder Vogelgrippe verbreitet sich derzeit auch in Deutschland. Im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier wurden seit vergangenen Freitag insgesamt 10 verendete Wildvögel aufgefunden. Diese wurden zur weiteren Untersuchung zum Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz geschickt. In vier Fällen wurde die Vogelgrippe festgestellt. Bei den anderen sechs Verdachtsfällen stehen die Ergebnisse noch aus.

Um eine Verbreitung der Vogelgrippe einzudämmen, bittet das Veterinäramt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, das auch für die Stadt Trier zuständig ist, alle Personen mit Geflügelhaltung, die Biosicherheitsmaßnahmen (auch in kleinen Hobbyhaltungen) zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern. Zur Verhinderung der Eintragung des Virus in Hausgeflügelbestände wird die Aufstallung des Geflügels empfohlen. Unter Aufstallung ist zu verstehen:

  • a)    in geschlossenen Ställen oder
  • b)    unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) zu halten.

Aktuelle Informationen sowie Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnahmen auch für Kleinstgeflügelhalter finden sich online auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter  https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Laut Friedrich Löffler-Institut (FLI) besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen.

Geringes Risiko für Menschen

Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein – abgesehen von Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken wild lebenden Wasservogel (Schwan, Gans, Ente, Kranich, Reiher, o.ä.) findet, darf ihn auf keinen Fall berühren – auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Wassergeflügel sollte unbedingt vermieden werden.

Derzeit besteht keine Gefahr beim Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern, da Produkte von infiziertem Geflügel nicht in Verkehr kommen kann.

Erste bestätigte Fälle der Vogelgrippe in Kreis und Stadt