Aufstallungspflicht nicht verlängert

02.12.2025

Vogelgrippe: Weiterhin Pflichten für Geflügelhalter

Die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 29. Oktober, die am 30. Oktober veröffentlicht wurde und am 1. November 2025 in Kraft getreten ist, wird nicht verlängert. Die Verfügung war bis zum 30. November befristet. Somit ist die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Trier-Saarburg sowie der Stadt Trier seit dem 1. Dezem­ber beendet.

Aktuell wurden im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier keine mit dem H5N1 Virus infizierten Wasservögel mehr gefunden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass das Virus auf im Kreis oder der Stadt Tier ortsgebundene Wasservögel wie Schwäne, Enten und Gänse übertragen worden sein kann. Demnach bleibt ein gewisses Risiko über die Wintermonate und gegebenenfalls auch beim Rückflug der Zugvögel aus den Winterquar­tieren im Frühjahr bestehen. Es bleibt daher jedem Geflügelhalter seit dem 1. Dezember selbst überlassen, seine Tiere weiterhin aufzustallen, um sie vor einer möglichen Infektion zu schützen. Sollte sich die Lage im Kreis Trier-Saarburg oder der Stadt Trier wieder verändern, könnte eine erneute Aufstallpflicht – möglicherweise auch nur regional begrenzt – erforderlich werden.

Das Veterinäramt in der Kreisverwaltung weist außerdem darauf hin, dass die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen und weitere Pflichten, die alle Geflügelhalter beachten müssen (zum Beispiel die Anzeige von vermehrten Krankheits-oder Todesfällen) grundsätzlich und unabhängig von einer Aufstallungspflicht einzuhalten sind. Weitere Infos gibt das Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen (Homepage des FLI).

Aufstallungspflicht nicht verlängert