Invasive Pflanzenart entwickelt sich zum Problem

31.12.2025

Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung informiert über die Stauden-Lupine

Die Stauden-Lupine ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Europa stark ausbreitet und zum Problem entwickelt: Sie verdrängt heimische Grünland-Pflanzenarten, stellt für Nutztiere in der Landwirtschaft eine Vergiftungsgefahr dar und beeinflusst die Qualität von Heu. Auch im Kreis Trier-Saarburg ist sie an Straßenböschungen und auf viel genutzten Grünflächen immer häufiger zu finden. Um die Ausbreitung einzudämmen, ist es wichtig, früh zu handeln. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück hat hierzu ein Merkblatt erstellt.

Erkennen kann man Stauden-Lupinen zum Beispiel daran, dass die Blätter einen stabilen Stiel aufweisen, an dessen Spitze viele sternförmig wachsende Laubblätter in einer länglichen Form sitzen; die Blütenstände ähneln aus der Ferne denen eines Fingerhuts, können aber in verschiedenen Farben auftreten. Sie stehen aufrecht und bilden eine bis zu 50 Zentimeter lange Traube mit einzelnen Blüten, aus denen sich erbsenähnliche Hülsenfrüchte mit bis zu zwölf Samen entwickeln. Insgesamt ist eine Pflanze 60 bis 150 Zentimeter hoch.

Maßnahmen zur Eindämmung

Vereinzelt oder in Kleingruppen auftretende Exemplare sollten mit der vollständigen Wurzel ausgegraben werden. Um größere Bestände zu kontrollieren, sollten Grünflächen abgestimmt gemäht werden: Wird ab Ende Mai die erste Blüte der Pflanze abgemäht, so blüht die Pflanze ein zweites Mal im selben Jahr. Zu diesem Zeitpunkt sollte ein zweites Mal gemäht werden – noch vor Beginn der Samenreife, da unreif zu Boden gefallene Samen noch nachreifen können. Wenn die Blüten oder Samenstände stehen gelassen werden, verbreiten später die aus ihnen entstandenen Samen die Pflanze weiter, was dringend vermieden werden sollte. Beim Öffnen der trocknenden Hülsenfrüchte können die Samen bis zu sechs Meter weit ausgeschleudert werden. Zudem sollten Mähmaschinen kontrolliert werden, um Stauden-Lupinen nicht weiter zu verschleppen. Nutztiere dürfen nicht in den betroffenen Gebieten weiden, um eine Ausbreitung über die Nahrung oder das Fell der Tiere zu verhindern.

Insbesondere bei Biotop- oder Ausgleichsflächen müssen Eigentümer und Bewirtschafter ein besonderes Augenmerk haben. Hier sollte sich eng mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung abgestimmt werden. Weitere Informationen sind unter www.agrarumwelt.rlp.de unter der Rubrik „Fachinformationen“ zu finden.

Invasive Pflanzenart entwickelt sich zum Problem