08.01.2025
Änderungen der Abfallsatzung / Wirtschaftsplan sichert Investitionen in den kommenden Jahren
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat im Dezember 2025 Änderungen der Abfall- und der Gebührensatzung beschlossen. Die neuen Regelungen traten zum 1. Januar in Kraft. Gleichzeitig wurde der Wirtschaftsplan 2026 verabschiedet, der wichtige Investitionen absichert.
Neue 60-Liter-Restabfalltonne
Für viele Menschen in der Region ist es eine gute Nachricht, dass der A.R.T. künftig auch eine deutlich kleinere Restabfalltonne mit einem Fassungsvermögen von 60 Litern anbietet. Sie richtet sich vor allem an Haushalte mit einer bis drei Personen, die im Alltag nur geringe Mengen Restabfall produzieren. Bisher war die 80-Liter-Tonne der kleinstmögliche Behälter. Mit der Einführung der 60-Liter-Tonne erhält diese Nutzergruppe nun eine passende Option, die ab Januar 2026 im gesamten Verbandsgebiet zur Verfügung steht.
Sperrabfall zur Selbstanlieferung
Eine weitere Änderung betrifft die Entsorgung von Sperrabfall. Neben der weiterhin möglichen Abholung auf Abruf können künftig jährlich bis zu zwei Sperrabfallaufträge zur gebührenfreien Selbstanlieferung genutzt werden. Nach vorheriger Online-Terminbuchung kann der Sperrabfall an den Entsorgungsstandorten des A.R.T. abgegeben werden.
Mit der Einführung eines gemeinsamen Gebührenhaushalts zum 1. Januar 2026 stellt der A.R.T. die Jahresgrundgebühren erstmals auf eine einheitliche Grundlage. Die verbandsweit kalkulierte einheitliche Basisgebühr – als Referenzgröße für einen typischen Vierpersonenhaushalt mit einem 80-Liter-Behälter – liegt bei 99,29 Euro jährlich. Dass die tatsächliche Jahresgrundgebühr je Landkreis bzw. in der Stadt Trier noch voneinander abweicht, hängt ausschließlich mit der Übergangsphase der Eigenkapitalangleichung zusammen. Diese Phase läuft voraussichtlich bis Ende 2028 aus.
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Anlieferung an den Wertstoffhöfen und Entsorgungs- und Verwertungszentren (EVZ). Der A.R.T. weitet das bereits in Trier-Nord erfolgreich eingesetzte System der volumenbezogenen Abrechnung auf alle Standorte aus. Ab dem 1. Januar 2026 wird daher bis zu einem Anlieferungsvolumen von 3 Kubikmetern an allen Standorten volumenbezogen abgerechnet.
Wirtschaftsplan 2026 beschlossen
Mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 schafft der A.R.T. die finanzielle Grundlage für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in der gesamten Region. Er sieht Erträge von rund 83,3 Millionen Euro und Aufwendungen von knapp 82 Millionen Euro vor, sodass für das kommende Jahr ein moderater Überschuss eingeplant ist.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Investitionen in die Infrastruktur – darunter Maßnahmen in den Entsorgungs- und Verwertungszentren, dem Ausbau von Wertstoffhöfen in Wittlich, Konz und Morbach, dem Neubau und die Sanierung betrieblicher Anlagen sowie weiterer Projekte im Bereich nachhaltiger Energiegewinnung. Insgesamt sind Investitionen in Höhe von rund 28,6 Millionen Euro vorgesehen; bis zum Jahr 2030 plant der Verband mit einem Gesamtvolumen von über 133 Millionen Euro.



