11.01.2026
Das Veterinäramt Trier-Saarburg informiert
Tollwut ist eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit. Deutschland gilt als frei von der sogenannten „terrestrischer Tollwut“. Um diese Tollwut-Freiheit nachzuweisen und ein mögliches Wiederauftreten der Krankheit schnell erkennen zu können, wurde deutschlandweit ein Tollwut-Monitoring durchgeführt. Das Monitoring der letzten Jahre wird im Jahr 2026 unverändert fortgeführt.
Demnach sind alle Jagdausübungsberechtigten in ganz Rheinland-Pfalz verpflichtet, alle sogenannten Indikatortiere zur Untersuchung auf Tollwut einzusenden. Zu den Indikatortieren gehören wildlebende Füchse, Waschbären oder Marderhunde jeden Alters, die:
- verendet aufgefunden wurden oder
- aufgrund eines Unfalls verendet sind oder
- krank, verhaltensgestört, abgekommen oder sonst auffällig erlegt wurden.
Sie sind der für den Fundort zuständigen Veterinärbehörde oder direkt dem Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz zuzusenden. Mit dem sorgfältig vorschriftsmäßig verpackten gesamten Tierkörper sind die notwendigen Angaben auf dem Probenbegleitschein „Antrag zur Untersuchung auf Tollwut“ mitzuteilen. Diesen finden sich im Internet auf der Homepage des LUA unter https://lua.rlp.de/service/downloads/tierseuchen-tiergesundheit
Der Einsender wird über das Untersuchungsergebnis informiert. Die Kosten hierfür trägt das Land. Für den Aufwand des Einsammelns, des Verpackens, des Ausfüllens des Probenbegleitscheins und des Versendens/Transportierens eines Tierkörpers wird dem Jagdausübungsberechtigten eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt.
Wird ein Indikatortier im befriedeten Gebiet gefunden (z.B. ein toter Fuchs im Garten), so kann auch für die Person, die etwa als Grundstückseigentümer den Tierkörper samt Probenbegleitschein an das Landesuntersuchungsamt einsendet, die Entschädigung gezahlt werden.
Für weitere Informationen wenden sich Interessierte bitte an das Veterinäramt, Trier-Saarburg unter 0651/715-582.



