Krankenhausreform geht an der Realität kleiner Häuser vorbei

13.03.2026

Landrat Stefan Metzdorf: Neuerungen lösen das Finanzierungsproblem nicht und gefährden die Versorgung in der Fläche

Das nun verabschiedete Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) setzt nach Meinung des Trier-Saarburger Landrates Stefan Metzdorf an den falschen Stellen an. Das Gesetz schafft neue Regeln, neue Ausnahmen und neue Übergänge, löst aber das zentrale Problem kleiner Krankenhäuser nicht: die fehlende auskömmliche Finanzierung. Gerade Häuser im ländlichen Raum brauchen keine Reform auf dem Papier, sondern eine Finanzierung, die ihrer tatsächlichen Versorgungsaufgabe gerecht wird.

Zwar betont das Gesetz ausdrücklich die Sicherung der Versorgung „auch im ländlichen Raum“, jedoch wird den massiven regionalen Unterschieden in Fläche, Bevölkerungsdichte, Erreichbarkeit und Versorgungsstruktur nicht ausreichend Rechnung getragen. „Das sogenannte Vorhaltebudget wird das zentrale Problem kleiner Krankenhäuser nicht lösen. Es schafft keine belastbare wirtschaftliche Perspektive für Häuser, die für die Grund- und Notfallversorgung im ländlichen Raum unverzichtbar sind,“ so Landrat Metzdorf.

Dieses Budget sichert in der nun verabschiedeten Form eben nicht die Bereitstellung einer Grund- und Notfallversorgung. Aus Sicht des Landkreises ist deshalb klar: Auch nach Inkrafttreten des KHAG werden Häuser wie das Kreiskrankenhaus Saarburg auf die finanzielle Unterstützung ihrer Träger angewiesen sein. Genau darin liegt der politische Kern des Problems. Wenn der Bund regionale Versorgungsrealitäten nicht verlässlich finanziell hinterlegt, dann entscheidet am Ende nicht zuerst der medizinische Bedarf, sondern die Liquidität über die Zukunft eines Standortes. Dann gehen nicht zwingend die entbehrlichen Häuser zuerst vom Netz, sondern die wirtschaftlich schwächsten. Schon jetzt ist eine „Rekommunalisierung“ von Krankenhäusern im Gange, die von den klammen Landkreisen vor der Insolvenz gerettet werden, weil ansonsten die Versorgung in der Fläche gefährdet ist. Dies ist die Folge eines systematischen Fehlers dieser Reform. Hierauf zielt auch die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie des Rheinland-pfälzischen Landkreistages.

„Der Gesetzgeber wird seiner Verantwortung nicht gerecht. Krankenhäuser sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und regionaler Stabilität. Wer eine flächendeckende Versorgung will, darf die finanziellen Lasten nicht immer weiter auf kommunale Träger abwälzen, die zudem unter erheblichen Defiziten leiden. Wer ihren Erhalt politisch verspricht, muss ihn auch finanziell absichern,“ so Metzdorf.

„Der Landkreis Trier-Saarburg steht zu seiner Verantwortung für das Kreiskrankenhaus Saarburg. Zugleich erwarten wir vom Bund endlich eine Krankenhausfinanzierung, die regionale Unterschiede ernst nimmt, bedarfsnotwendige kleine Häuser absichert und die Sicherung der Versorgung nicht länger von der Finanzkraft kommunaler Träger abhängig macht. In diesem Sinne fordern wir ebenso wie die Deutschen Krankenhausgesellschaft eine kurzfristige Nachbesserung zumindest im Bereich der Vorhaltekostenerstattung“ so der Landrat des Kreises Trier-Saarburg.

Krankenhausreform geht an der Realität kleiner Häuser vorbei