31.03.2026
Umgang mit invasiver Insektenart in Trier-Saarburg / Antragstellung für Zuschüsse jetzt möglich
Die asiatische Hornisse lässt sich im Landkreis immer häufiger nieder. Eine Gefahr gesundheitlicher Folgen besteht nicht nur bei allergischen Reaktionen, denn die invasive Insektenart verhält sich in der Nähe ihrer Nester territorialer und aggressiver als anderswo. Oft nisten die Tiere auch in bebauten Gebieten. Deshalb kann im Umgang mit ihnen die Bekämpfung von der Kreisverwaltung bezuschusst werden. Anträge auf finanzielle Zuschüsse für Privatpersonen können bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.
Sorte der Nester ist entscheidend
Die Bezuschussung dafür, dass Nester entfernt werden, richtet sich unter anderem nach der Sorte, weil asiatische Hornissen im Laufe einer Saison zwei verschiedene Bauten errichten: Sogenannte Primärnester und Sekundärnester. Beide sollten entfernt werden, um weiterer Ausbreitung entgegen zu wirken. Mit 100 Euro pro Primärnest, 150 Euro pro Sekundärnest und insgesamt 250 Euro bei zusätzlichem Einsatz eines Hubsteigers – einem großen Kran, der Personen auf die Höhe eines Nestes anheben kann – will der Kreis bis zum 20. November die Eindämmung der Tierart fördern. Die Finanzierung umfasst insgesamt circa 50 Primär- und zehn Sekundärnester.
Ein Primärnest wird im Frühjahr durch die Königin gegründet. Meist wählen die Hornissen dafür einen geschützten Ort. Das Nest kann einer Größe von einem Golfball bis hin zu einem Tennisball entsprechen. Das Hornissenvolk legt dann ab Sommer ein Sekundär- beziehungsweise Filialnest an, was wesentlich größer und in der Regel an einem anderen Ort zu finden ist. Sekundärnester hängen häufig in Baumkronen, können aber auch in Hecken, an Gebäuden, in Innenräumen oder im Boden angelegt werden. Dabei werden bei freihängenden Nestern Durchmesser von bis zu einem Meter erreicht. Ab dem Winterbeginn Ende November werden die Sekundärnester wieder verlassen. Unbewohnt sind sie unschädlich und bieten verschiedenen Tieren Material zum Nestbau.
Tierart gilt als etabliert
Die asiatische Hornisse wird auch Vespa velutina nigrithorax genannt. Sechs Fälle waren im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Bis März 2026 sind diese auf mehr als 5.000 Meldungen insgesamt angestiegen, sodass die Tierart inzwischen als etabliert gilt. Deshalb ist der Umgang mit ihr neu geregelt: Bis letzten Sommer bekämpften Landesbehörden jeden gemeldeten Einzelfall. Inzwischen sind Grundstückseigentümer:innen für das Entfernen von bewohnten Nestern verantwortlich, aber nicht generell dazu verpflichtet. Ausnahmen können bei Gefahr oder erheblichem negativem Einfluss auf die Biodiversität gemacht werden – dann können Ordnungsämter die Beseitigung übernehmen.
Privatpersonen, die Nistplätze entfernen lassen möchten, können Anträge auf Förderung formlos bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de stellen. Hierfür werden als Nachweis die Personendaten, Kontodaten, die Angabe des Fundortes, die Bestätigung und Rechnung einer Fachkraft mit Beschreibung des Aufwands sowie ein Foto des Fundortes vor und nach der Beseitigung des Nestes benötigt. Es besteht keine Meldepflicht, jedoch können Sichtungen der Insektenart freiwillig über die Meldeportale www.artenfinder.net oder www.artenfinder.rlp.de sowie über die Homepage der Stiftung Natur und Umwelt www.snu.rlp.de oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises gemeldet werden. Benötigt werden hierzu lediglich eine Ortsangabe, das Datum der Sichtung und ein Bildnachweis.
Bildunterzeile: Asiatische Hornissen wie diese haben sich auch im Kreis Trier-Saarburg niedergelassen.
Foto: pixabay, Christel Sagniez



