Ferienbetreuung an Grundschulen startet im Herbst

09.06.2026

Jugendhilfeausschuss beschließt Konzept zur Ganztagsförderung von Kindern

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Trier-Saarburg hat das Konzept zur Umsetzung der Ferienbetreuung an Grundschulen einstimmig beschlossen. Damit schafft der Kreis weitere Voraussetzungen für die schrittweise Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Ziel ist es, Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und neben den bereits seit vielen Jahren bestehenden Möglichkeiten vor Ort, weitere Betreuungsangebote während der Schulferien anzubieten.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter während der Schulzeit und in den Schulferien. Zunächst wird die Ferienbetreuung für Kinder der ersten Klassenstufe eingeführt. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird sie jährlich um je eine Klassenstufe erweitert, so dass ab August 2029 für alle Kinder im Grundschulalter ein ganztägiges Betreuungsangebot besteht.

Ab den Herbstferien 2026 wird in jeder Verbandsgemeinde an einem Schulstandort ein Betreuungsangebot für die Erstklässler:innen aus der jeweiligen Verbandsgemeinde angeboten. Folgende Standorte sind geplant:

  • Grundschule Hermeskeil
  • Grundschule St. Nikolaus, Konz
  • Grundschule Farschweiler
  • Grundschule St. Marien, Saarburg
  • Frida-Kahlo-Schule, Schweich
  • Grundschule Aach-Newel

Die Betreuung findet von montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr statt. Für die Mittagsverpflegung sind die Eltern und Sorgeberechtigten selbst verantwortlich.

Die Schulferienbetreuung wird vom Landkreis Trier-Saarburg in Zusammenarbeit mit anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe organisiert. Sie ist inklusiv ausgerichtet und für alle Kinder offen, mit und ohne Förderbedarf. Sofern im Einzelfall ein erhöhter Förderbedarf besteht, sollten die Eltern oder Sorgeberechtigten Unterstützung über das Jugendamt beantragen.

Kreistag wird Beitragshöhe beschließen

Die Ferienbetreuung ist beitragspflichtig. Über die Höhe des Kostenbeitrags je Betreuungswoche entscheidet der Kreistag in seiner kommenden Sitzung am 22. Juni.

Anmeldung ab dem 23. Juni online möglich

Die Anmeldung für die Ferienbetreuung in den Herbstferien 2026 ist ab dem 23. Juni bis einschließlich 31. Juli 2026 über das Online-Portal https://schulferienbetreuung-trier-saarburg.de/ möglich. Innerhalb dieser Frist kann die Schulferienbetreuung wochenweise für die Herbstferien gebucht werden. Bei freien Kapazitäten werden auch angemeldete Kinder der Klassenstufen zwei bis vier berücksichtigt.

Die Organisation und Durchführung der Betreuung während der Schulzeit erfolgen weiterhin durch die Schulträger der jeweiligen Grundschule.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung zur Verfügung unter ganztagsfoerderung [at] trier-saarburg [dot] de

Das Konzept findet sich online unter https://trier-saarburg.de/ganztagsfoerderung-grundschule/

Ferienbetreuung an Grundschulen startet im Herbst