12.06.2026
Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands in Lübeck
Der zunehmende Antifeminismus ist ein gefährliches Problem für die Gleichstellung und in Folge auch für die Demokratie. Zwei Tage lang beschäftigten sich rund 500 kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Deutschland mit diesem Thema und weiteren zentralen Herausforderungen der Gleichstellungsarbeit. Auch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Trier-Saarburg, Angelika Mohr, hat an der Bundeskonferenz teilgenommen und sagt: „Antifeminismus ist kein Randphänomen und zieht sich quer durch alle Bereiche der Gesellschaft.“
Antifeminismus als Hauptthema
Ziel des Antifeminismus ist es, Frauenrechte zu beschneiden und tradierte Rollenbilder wieder aufleben zu lassen. Frauen werden diffamiert, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen und Frauen in der Öffentlichkeit angegriffen, Lehrinhalte von Schulen und Universitäten bekämpft oder die Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter infrage gestellt.
Antifeminismus bedrohe die Grundsätze unserer Verfassung, heißt es in der Lübecker Erklärung, die im Rahmen der Bundeskonferenz veröffentlicht wurde. Darin wird unter anderem eine Kampagne gegen Frauenverachtung und geschlechtsspezifische Gewalt gefordert, gezielte Kinder- und Jugendarbeit zur Stärkung eines diskriminierungsfreien Zusammenlebens sowie eine konsequente Bekämpfung jeglicher Form von Antifeminismus.
Mit der Lübecker Erklärung und der Verabschiedung von mehr als 30 Anträgen richteten die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten klare Forderungen an die Politik. Unter anderem solle die Bundesregierung unverzüglich einen Nationalen Aktionsplan gegen Antifeminismus auflegen, um strategisch gegen jegliche Form davon vorzugehen. Ziel müsse es sein, antifeministische Tendenzen als Gefahr für die Demokratie ernst zu nehmen, Betroffene zu schützen, Aufklärung zu fördern und demokratische Errungenschaften zu sichern.
Angesichts der hohen Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt brauche es zudem die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes sowie inklusive, flächendeckende Präventionskampagnen ab dem Kindergartenalter.
Gefordert wird außerdem ein Gesetzespaket zur existenziellen Unterstützung von Alleinerziehenden und zum Abbau struktureller Benachteiligungen. Auch die Sicherung einer flächendeckenden Geburtshilfe, Nachbesserungen des Hebammenhilfevertrags und die Schließung bestehender Versorgungslücken sind zentrale Anliegen der Bundeskonferenz.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fordern zudem unter anderem eine Erhöhung des Elterngeldes, damit Gleichberechtigung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich gelebt werden können.
Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren, ist eine langjährige Forderung der Bundeskonferenz und wurde erneut einstimmig beschlossen. Betroffene Frauen müssten entkriminalisiert werden.
„Alle diese Themen brauchen Antworten und schnelles politisches Handeln, damit Gleichstellung auch vor Ort wirksam umgesetzt werden kann“, so Angelika Mohr.



