18.06.2026
Termine einhalten / Ersatzpflicht bei Beschädigungen
Die Bücher aus der Schulbuchausleihe aus dem zu Ende gehenden Schuljahr 2025/2026 müssen von den Schüler:innen in der Regel zum Schuljahresende zurückgegeben werden. Über die Rückgabetermine informieren die einzelnen Schulen.
Sollte der/die Schüler:in am gesetzten Termin der Schule verhindert sein (Klassenfahrt, Wandertag, Krankheit), werden sie oder die Eltern gebeten, sich rechtzeitig um einer andere Rückgabemöglichkeit zu kümmern.
Die Exemplarbarcodes (nicht nur ISBN) auf der Rückseite der Bücher sind mit den Codes des Rückgabescheines zu vergleichen.
Die Abteilung Schulen, Bildung und Kultur in der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Rückgabe spätestens bis zum 26. Juni (Freitag vor Beginn der Ferien) erfolgt sein muss. Ist ein ausgeliehenes Schulbuch beschädigt oder wird nicht innerhalb der genannten Frist zurückgegeben, so besteht Schadensersatzpflicht.



