Umsetzungskonzept für Sondervermögen verabschiedet

30.06.2026

Kreistag legt Schwerpunkte für Investitionen mit dem Regionalbudget fest

Der Kreistag hat ein Konzept beschlossen, das die Grundzüge dafür regelt, wie das regionale Budget für das Sondervermögen im Landkreis Trier-Saarburg investiert werden soll.

Bekanntermaßen hat der Bund ein Sondervermögen auf den Weg gebracht, mit dem die Infrastruktur in den Kommunen dort wo es notwendig ist – nachhaltig modernisiert werden soll. Dabei soll das Sondervermögen zum Beispiel in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Bildung, Bevölkerungsschutz, Energie und Digitalisierung eingesetzt werden.

Abstimmung mit Kommunen

Grundlage für den Beschluss im Kreistag waren der Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (LGRP-Plan) sowie Entscheidungen des Kreisausschusses. Des Weiteren wurde das Konzept mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt. Das Umsetzungskonzept bildet die strategische Grundlage dafür, wie das Regionalbudget eingesetzt wird. Es benennt Schwerpunkte, wie das Sondervermögen vor Ort investiert wird, enthält jedoch noch keine konkrete Liste von Maßnahmen. Es ist eine Voraussetzung dafür, dass nun Förderanträge gestellt werden können. Grundsätzlich soll es bei der Auswahl der Maßnahmen eher um Schwerpunkte mit flächendeckender Wirkung gehen – also zum Beispiel Projekte, die mehreren Ortsgemeinden zugutekommen. Die Verteilung soll dagegen nicht nach dem sogenannten „Gießkannenprinzip“ erfolgen. Ein Drittel der Mittel, rund 44 Millionen Euro, wird beim Landkreis Trier-Saarburg verbleiben, während zwei Drittel der Bundesmittel den Verbandsgemeinden übergeben werden. Die Verteilung der Gelder richtet sich nach den Einwohnerzahlen.

Straßen, Schulen, Digitalisierung

Schwerpunktbereiche, in die das Sondervermögen vor Ort investiert werden soll, sind unter anderem Straßen und Brücken, Schulen und Betreuungseinrichtungen sowie der Bereich der Digitalisierung. Auf der Liste steht auch der Katastrophenschutz inklusive Projekte zum Schutz vor Starkregen und Hochwasser. Ein weiterer Schwerpunkt ist die hausärztliche Versorgung in den Gemeinden. Das Mindestvolumen an Investitionen je Maßnahme beträgt 250.000 Euro, wobei bestimmte Projekte zu Digitalisierung oder der Durchführung von Programmen ab 50.000 Euro möglich sind.

Umsetzungskonzept für Sondervermögen verabschiedet