Ganztagsbetreuung: Kreistag hat Elternbeitrag beschlossen

02.07.2026

Auftakt in den Herbstferien 2026 / In jeder Verbandsgemeinde ein Standort

Der Kreistag hat zur Ganztagsförderung in den Schulferien einem Satzungsentwurf zugestimmt, der den wöchentlichen Beitrag regelt. Eltern im Landkreis zahlen laut dem Beschluss des Gremiums 180 Euro pro Woche, wenn sie ihr Kind während der Ferien betreuen lassen.

Zuvor hatte der Kreisausschuss beschlossen, die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses anzunehmen und an  den Kreistag weiterzuleiten.

Freie Träger übernehmen Betreuung

Der Jugendhilfeausschuss hatte außerdem beschlossen, welche freien Träger an welchen Schulstandorten mit der Betreuung in den Schulferien beauftragt werden sollen. So soll in den Verbandsgemeinden Hermeskeil und Ruwer der Träger Palais e.V. diese Aufgabe übernehmen, in der Verbandsgemeinde Konz der Internationale Bund Trier, sowie in Trier-Land der Caritasverband Trier. Im Bereich Saarburg-Kell wird das Lokale Bündnis für Familie in der VG Saarburg-Kell, welches neu durch den Jugendhilfeausschuss als freier Träger anerkannt worden ist, die Betreuung in den Schulferien übernehmen. In der Verbandsgemeinde Schweich soll der Club Aktiv die Betreuung übernehmen.

Zur Refinanzierung der Kosten der Betreuung in den Ferien ist der Elternbeitrag kreisweit vorgesehen.

Die Schulferienbetreuung wird vom Kreis in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe organisiert. Sie ist inklusiv ausgerichtet und für alle Kinder offen, mit und ohne Förderbedarf. Sofern im Einzelfall ein erhöhter Förderbedarf besteht, sollten die Eltern oder Sorgeberechtigten Unterstützung über das Jugendamt beantragen.

Schrittweise Umsetzung

Die Ganztagsbetreuung in den Ferien  ist für Kinder im Grundschulalter möglich und der Rechtsanspruch hierauf tritt ab dem kommenden Schuljahr stufenweise in Kraft. Mit dem Beschluss der Satzung und des wöchentlichen Beitrags schafft der Landkreis die entsprechenden Voraussetzungen für die schrittweise Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG).

Pro Verbandsgemeinde ist jeweils ein Standort für die Ferienbetreuung vorgesehen. Die Betreuung findet nun zunächst in den Herbstferien 2026 von montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr an den Schulstandorten statt.  Das Betreuungsangebot wird es danach auch in den weiteren Schulferien geben.

Anmeldungen bis zum 31. Juli

Für die Mittagsverpflegung sind die Eltern und Sorgeberechtigten selbst verantwortlich.

Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind ab sofort und bis zum 31. Juli wochenweise für die Ferienbetreuung unter https://schulferienbetreuung-trier-saarburg.de/ anmelden.

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung unter ganztagsfoerderung [at] trier-saarburg [dot] de zur Verfügung.

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