Ausländerrecht und Asylrecht

Allgemeine Information:

Onlinedienst zur Beantragung von Aufenthaltstiteln

https://trier-saarburg.de/onlinedienste-aufenthaltstitel

Onlinedienst zur Beantragung von Verpflichtungserklärungen

https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.VE.07.ABHLKTR&mode=cc&cc_key=Verpflichtungserklaerung

Bitte beachten Sie, dass dieser Online-Dienst nur von Bewohnern des Landkreises Trier-Saarburg und nicht der Stadt Trier genutzt werden kann. Die Bezahlung der Verwaltungskosten erfolgt am Ende des Online-Formulars per ePayment. Bitte beachten Sie hier, dass derzeit nur mit dem Bezahlsystem PayPal gezahlt werden kann.

Hinweis: Unabhängig der nach der Antragsstrecke geforderten Unterlagen sind folgende Nachweise zwingend mit einzureichen:

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Kopie Ihres Ausweisdokumentes (Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel)
  • Kopie des Reisepasses der eingeladenen Person


Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter richten sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Sachbearbeiterallgemeines Ausländerrecht/AsylrechtEU-Bürger +Familienangehörige
Frau LebensA/ Si-So
Herr WelterB-G/ Sa -Saq
Frau OrthH-K/ Sö- Sz
Frau KappenL-P/ Sar- Sg
Herr HaackQ-R
Frau Meyer T-Z/ Sh
Frau Krewer-UllmannVerpflichtungserklärungen
FSJ/ BFD/ Au-Pair/ Studenten
A-Z

Aktuelle Informationen


Ukraine-Konflikt
Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) bleiben Aufenthaltserlaubnisse für den vorübergehenden Schutz bis zum 04. März 2025 gültig. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG für Personen sind, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Diese Aufenthaltserlaubnis muss auch bis zum 01. Februar 2024 gültig sein. Die Aufenthaltserlaubnis gilt bis zum 04. März 2025 als automatisch verlängert. Eine Vorsprache zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde entfällt. Der Aufenthaltstitel wird nicht neu bestellt.