Allgemeine Information:
Onlinedienst zur Beantragung von Aufenthaltstiteln
https://trier-saarburg.de/onlinedienste-aufenthaltstitel
Verpflichtungserklärung
Bitte beachten Sie, dass dieser Online-Dienst nur von Bewohnern des Landkreises Trier-Saarburg und nicht der Stadt Trier genutzt werden kann. Die Bezahlung der Verwaltungskosten erfolgt am Ende des Online-Formulars per ePayment. Bitte beachten Sie, dass derzeit nur mit dem Bezahlsystem PayPal gezahlt werden kann.
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter richten sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
Sachbearbeiter | allgemeines Ausländerrecht/Asylrecht | EU-Bürger +Familienangehörige |
Frau Lebens | A | A-C |
Herr Welter | B-G | M-P |
Frau Hoffmann | H-K | H-L |
Frau Kappen | L-P | D-G |
Herr Haack | Q-R | Q-R |
Herr Müller | S | S |
Frau Kunz | T-Z | T-Z |
Aktuelle Informationen
Ukraine-Konflikt
Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) bleiben Aufenthaltserlaubnisse für den vorübergehenden Schutz bis zum 04. März 2026 gültig. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG für Personen sind, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Diese Aufenthaltserlaubnis muss auch bis zum 01. Februar 2025 gültig sein. Die Aufenthaltserlaubnis gilt bis zum 04. März 2026 als automatisch verlängert. Eine Vorsprache zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde entfällt. Der Aufenthaltstitel wird nicht neu bestellt.