Förderprogramm Balkonkraftwerke

Der Landkreis Trier-Saarburg hat Balkonkraftwerke für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gefördert. Die Fördermittel sind nun vollständig aufgebraucht. Vielen Dank für die tolle Beteiligung!

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was sind Balkonkraftwerke?

„Balkonkraftwerke“ sind kleine Photovoltaikanlagen. Sie werden z. B. an einem Balkongeländer oder einer Terrasse montiert, können aber auch an anderen Orten wie Flachdächern und im Garten aufgestellt oder an der Hausfassade montiert werden. Es handelt es sich oft um ein oder zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter an die eigene Steckdose angeschlossen werden. Mithilfe dieser Module kann Strom aus Solarenergie erzeugt werden, auch wenn keine geeignete Dachfläche zur Verfügung steht. Dabei sind sie nicht auf Einspeisung ausgelegt, sondern für den direkten Eigenverbrauch. Weitere Informationen zu Balkonkraftwerken finden Sie in den verlinkten Informationen der Verbraucherzentrale.

Wie installiere ich ein Balkonkraftwerk?

Eine Fachberatung zur Installation eines Balkonkraftwerks können wir nicht durchführen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Solar-Module standsicher an ihrem Bestimmungsort befestigt sind. Die Solar-Module werden mit einem in der Regel mitgelieferten Verbindungskabel mit dem Wechselrichter verbunden. Der Wechselrichter wird mit einem Verbindungskabel mit einer Steckdose verbunden.

Was sind die gesetzlichen Anforderungen?

Zu den wichtigsten gesetzlichen Anforderungen gehören:

  • Im Vorhinhein ggf. Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
    • Installation darf nur abgelehnt werden, wenn sie für die WEG bzw. Vermietende unzumutbar wäre
  • Maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters: 800 Watt
  • Maximale Gesamt-Nennleistung aller Solar-Module: 2000 Watt
  • Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur (im Marktstammdatenregister)

Von folgenden Pflichten sind Sie bei der Errichtung eines Balkonkraftwerks befreit:

  • Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber
  • Eigenes Veranlassen eines Zählerwechsels – der Netzbetreiber kommt ggf. auf Sie zu
  • Verwendung eines besonderen Steckers bzw. Steckdose bei einer Modulleistung bis 960 Watt gemäß der Norm DIN VDE V 0126-95:2025-12

Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website Informationen speziell zu Gesetzen und Normen

Was ist in der Förderrichtlinie des Landkreises Trier-Saarburg geregelt?

In der Förderrichtlinie sind die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen noch einmal abgebildet. Darüber hinaus ist bspw. klargestellt, dass es sich um eine Förderung für private Haushalte für ein neues, im Förderzeitraum erworbenes, selbst genutztes Balkonkraftwerk handelt und dass das Balkonkraftwerk mindestens 5 Jahre selbst am Wohnort (im Landkreis) genutzt werden muss. Eine EEG-Vergütung des vom Balkonkraftwerk erzeugten Stroms darf nicht in Anspruch genommen werden.

Was erwartet mich im Online-Antragsformular?

Im Online-Antragsformular werden unter anderem notwendige persönliche Angaben wie Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung, sowie Angaben zum Balkonkraftwerk (z. B. zur Leistung) und die Zählernummer Ihres Stromzählers abgefragt.

Außerdem sind im Antragsformular Nachweise wie die Registrierung im Marktstammdatenregister, Rechnungen, ein Foto des installierten Balkonkraftwerks und ggf. die Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin hochzuladen. Halten Sie diese Nachweise bitte jeweils als Datei bereit.

Wie erhalte ich die Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister?

Die Registrierung der Anlage selbst beginnt auf der Startseite des Marktstammdatenregisters unter dem Button „Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs“. Dort wählen Sie zunächst „Registrierung einer Solaranlage“ und dann „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ aus und befolgen die weiteren Schritte.

Die Bundesnetzagentur bietet eine Hilfestellung zum Erhalt der Bestätigung.

Links

Registrierung des Balkonkraftwerks

Weitere Informationen

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