Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Ein Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft    o d e r
  • die Geltendmachung des Kindesunterhaltes

Ist die Feststellung der Vaterschaft oder die Realisierung von Unterhaltsansprüchen im Rahmen der Beratung und Unterstützung nicht möglich, so können Mütter und Väter für die in ihrem Haushalt lebenden Kinder die Einrichtung einer Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

Der Aufgabenkreis des Beistandes umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Beistand berechnet die Höhe des Unterhalts und wirkt auf eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung hin.

Soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, wird der Beistand die erforderlichen gerichtlichen Schritte einleiten. Dabei vertritt der Beistand das Kind vor Gericht, so dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Regel entbehrlich ist.

Einrichtung und Beendigung der Beistandschaft bedürfen der Schriftform.

Auch junge Volljährige können vom Jugendamt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten und unterstützt werden, allerdings nur, wenn sie noch nicht 21 Jahre alt sind. Hier kann das Jugendamt jedoch nur beraten. Eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren ist ausgeschlossen.


Kontakt

Bartnick, Kerstin

Tel.: 0651 / 715 – 346

E-Mail: kerstin [dot] bartnick [at] trier-saarburg [dot] de

Zuständigkeit: A, B, I, O, Q, T

Berger, Alwine

Tel.: 0651 / 715 – 227

E-Mail: alwine [dot] berger [at] trier-saarburg [dot] de

Zuständigkeit: D, H, J

Fast, Elena

Tel.: 0651 / 715 – 258

E-Mail: elena [dot] fast [at] trier-saarburg [dot] de

Zuständigkeit: E, G, L, N, P

Mench, Laura

Tel.: 0651 / 715 – 269

E-Mail: laura [dot] mench [at] trier-saarburg [dot] de

Zuständigkeit: C, F, K , M, U, V, Z

Schramm, Claudia

Tel.: 0651 / 715 – 255

E-Mail: claudia [dot] schramm [at] trier-saarburg [dot] de

Zuständigkeit: R, S, W, X, Y


Beurkundungen

Das Jugendamt kann u. a. nachfolgende Erklärungen und Verpflichtungen beurkunden:

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • zur Anerkennung der Vaterschaft erforderliche Zustimmungen
  • Anerkennung der Mutterschaft (nach deutschem Recht nicht erforderlich, jedoch ggf. bei ausländischen Elternteilen nach deren Heimatrecht)
  • Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einem Kind, Jugendlichen oder jungen Volljährigen, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (einschl. vollstreckbare Ausfertigung)
  • Erklärung der bei Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateten Eltern, dass sie die Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung)

Die Zuständigkeit von Notaren, anderen Urkundspersonen oder sonstigen Stellen für öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen (z. B. Standesamt) bleibt hiervon unberührt. Die Beurkundungen beim Jugendamt sind kostenfrei.

Kontakt

Frau Jutta Lambrecht

Tel.: 0651 / 715 – 268

E-Mail: jutta [dot] lambrecht [at] trier-saarburg [dot] de